1.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von 71.923.615,73 € festgestellt.

 

2.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 mit einem Überschuss in Höhe von 635.324,61 € wird festgestellt.

 

3.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 2.535.903,82 € wird festgestellt.

 

4.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wird festgestellt.

 

5.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wird festgestellt.

 

6.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 635.324,61 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/094 und bittet Frau Graf den Prüfungsbericht der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erläutern.

 

Frau Graf spricht zunächst ein großes Lob an die Verwaltung aus und bedankt sich für die sehr gute Zusammenarbeit. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses könne erteilt werden. Beanstandungen seien, wenn überhaupt, nur auf sehr hohem Niveau erfolgt. Anhand einer ausführlichen Präsentation (Anlage I), die in die folgenden 5 Punkte aufgegliedert ist:

  1. Prüfungsauftrag und –durchführung
  2. Ertragslage
  3. Vermögens-und Finanzlage
  4. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
  5. Prüfungsergebnis

erläutert sie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüfung und der Erstellung des Prüfungsberichtes und beantwortet dabei auch Verständnisfragen der Ausschussmitglieder. Sie weist insbesondere darauf hin, dass die Gemeinde Rosendahl eine sehr niedrige Reinvestitionsquote habe und der Bestand an liquiden Mitteln ansteige.

 

Bürgermeister Niehues fragt, ob es für die Gemeinde Rosendahl sinnvoll sein könne, mit diesen Mitteln eine Windenergieanlage zu errichten, um Einnahmen zu erzielen.

 

Frau Graf erklärt, dass man das nur nach einer Kostenanalyse und einer ausführlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung entscheiden könne.

 

Nach der Beantwortung weiterer Verständnisfragen der Ausschussmitglieder bedankt sich der Ausschussvorsitzende Schubert bei Frau Graf, bei Kämmerin Fuchs und insbesondere auch bei allen MitarbeiterInnen der Verwaltung, die an der Erstellung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2013 beteiligt waren.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: