Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde Rosendahl im Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

2.         Mit dem Protokoll über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Gemeinderat der nach § 105 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebene Bericht über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 


Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/096.

 

Ausschussmitglied Fedder verweist auf den der Sitzungsvorlage beigefügten Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zur Zahlungsabwicklung. In der Tabelle, Seite 17 werde unter dem Punkt 30 darauf hingewiesen, dass bisher seitens der Verwaltung noch keine Kennzahlen erstellt wurden. Er fragt, ob es zur Einführung von Kennzahlen ein Zeitziel gebe.

 

Kämmerin Fuchs antwortet, dass sie so kurzfristig wie möglich die Aktualisierung und Fortführung von bereits vorhandenen Kennzahlen sowie die Neuerstellung in anderen Bereichen plane. Leider sei das aufgrund knappen Personals schwierig, aber es werde bereits daran gearbeitet.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verweist auf die Seite 10 des GPA-Berichtes. Hier werde darauf hingewiesen, dass die zur Sachaufklärung nötige Vermögensauskunft auch technische Ausstattung erfordere. Er fragt, was der Gemeinde Rosendahl an technischer Ausstattung fehle.

 

Herr Kortüm  erläutert, dass es hier um eine Software gehe, die ein direktes Amtshilfeersuchen ermögliche. Diese sehr teure Software, mit der man auch direkte Pfändungsaufträge durchführen könne, habe es früher bereits einmal gegeben; sie habe sich aber wegen der geringen Anzahl von Amtshilfeersuchen nicht gelohnt. Inzwischen habe man sich eine Excel-Datei mit notwendigen Daten aufgebaut, was deutlich kostengünstiger sei. Die Kämmerei habe entschieden, weiter so zu verfahren.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Branse erklärt Herr Kortüm, dass unter einer Grenze von 20 € keine Amtshilfeersuchen gestellt werden. Für Amtshilfeersuchen bei oder durch andere Verwaltungen würden keine Gebühren erhoben; w ohl aber für Amtshilfeersuchen der Handwerkskammern oder z.B. der Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

 

Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Seite 6 des GPA-Berichtes. Hier werde die Empfehlung ausgesprochen, die Aufgaben des Außendienstes zu reduzieren. Er bittet um Erläuterung.

 

Herr Kortüm erklärt, dass seitens der Gemeinde Rosendahl weiterhin die Auffassung vertreten werde, dass der Außendienst dem reinen Innendienst vorzuziehen sei, weil dies für die moderatere Lösung gehalten werde. Bei reiner Innendienstarbeit würden Pfändungen z.B. direkt an Arbeitgeber weitergeleitet. Bei kleineren Betrieben könne dies dazu führen, dass der Arbeitnehmer gekündigt werde, weil der Arbeitgeber sich nicht mit der Bearbeitung der Pfändung befassen wolle. Gerade in einer ländlichen Gemeinde sei ein Außendienstmitarbeiter die bessere Lösung.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stimmt dieser Auffassung zu. Weitergehende Maßnahmen würden ja durch diese Vorgehensweise nicht verhindert.

 

Ausschussmitglied Rahsing fragt, wie hoch die Summe der Außenstände sei, die durch eine Vollstreckung eingeholt werden müssen.

 

Herr Kortüm sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Antwort:             Offene eigene vollstreckte Hauptforderungen:  30.372 €

 

Offene eigene Nebenforderungen:                                          4.562 €  

(Mahngebühren, Auslagen,

Vollstreckungsgebühren, Säumniszuschläge)

 

Insgesamt:                                                                                       34.934 €

 

Offene fremde Amtshilfeersuchen:                                        36.815 €

 

Offene eigene Nebenforderungen

 für Amtshilfeersuchen:                                                 2.942 €

(Vollstreckungsgebühren, Auslagen)

 

Insgesamt:                                                                                       39.757 €

               

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: