Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/097.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, ob die Ausschreibung zum Ausbau der Schleestraße im Ortsteil Holtwick bereits erfolgt sei.

 

Bürgermeister Niehues bestätigt, dass die Ausschreibung erfolgt und im Vergabeportal NRW im Internet einzusehen sei.

 

Ausschussmitglied Espelkott ist der Meinung, dass in einer früheren Sitzung ein Beschluss gefasst worden sei, der vorsehe, den Außenbereich bei einer Neufassung der Beitragssatzung zurückzustellen. Er fragt, ob vor einer erneuten Beschlussfassung dieser Beschluss zurückgenommen werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues hält das nicht für notwendig, da es in keinem Fall eine endgültige Beschlussfassung über die Beitragssatzung gegeben habe.

 

 Ausschussmitglied Hemker fragt, inwieweit die Gemeinde Rosendahl verpflichtet sei, sich mit ihrer Beitragssatzung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes zu halten. Er weist darauf hin, dass der Ausbau der Schleestraße immer wieder geschoben worden sei und fragt weiter, ob es für die Anlieger der Schleestraße eine Zwischenlösung in Bezug auf die Anliegerbeiträge geben könnte. Zudem bittet er darum, den Unterschiedsbetrag für die Anlieger nach alter und neuer Satzung mitzuteilen.  

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es zwei Anliegerversammlungen gegeben habe, bei denen er deutlich gemacht habe, dass die Anlieger sich auf höhere Beiträge einstellen müssen. Die jetzige Satzung sei 30 Jahre alt und er halte es für zumutbar, die Satzung nun anzupassen, zumal die Schleestraße noch nie ausgebaut worden sei und die Anlieger bisher keine Erschließungsbeiträge gezahlt haben. Dies sei angesichts der Haushaltslage unabwendbar. Kämmerin Fuchs habe im Finanzzwischenbericht deutlich gemacht, dass im Haushaltsjahr 2015 insbesondere aufgrund der Erhöhungen der Kreisumlage, insbesondere der Jugendamtsumlage sowie verminderter Schlüsselzuweisung mit einem enormen Fehlbetrag zu rechnen sei, nachdem bei der ursprünglichen Prognose noch von einem Überschuss ausgegangen wurde. Den Unterschiedsbetrag für die Anlieger zwischen alter und neuer Satzung könne er so nicht nennen, dieser könne aber errechnet werden.

 

Ausschussmitglied Hemker teilt mit, dass es bei seiner Frage nicht um die Erhöhung der Beiträge sondern nur darum gegangen sei, ob die Gemeinde verpflichtet sei, der Mustersatzung zu folgen.

 

Bürgermeister Niehues verweist daraufhin auf den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) aus dem Jahr 2012. Darin werde klar gefordert, dass die Gemeinde Rosendahl vor dem Hintergrund der haushaltswirtschaftlichen Situation die Beitragssätze anheben und die Anteile auf die vorgegebenen Höchstsätze der Mustersatzung festsetzen solle. Die Frage, warum die Schleestraße nicht eher ausgebaut wurde, sei mehrfach und ausführlich in diesem Ausschuss diskutiert worden und sei in den Protokollen nachzulesen.

 

Ausschussmitglied Hemker bittet darum, die Unterschiedsbeträge der alten und neuen Beitragssatzung bis zur nächsten Fraktionssitzung zu nennen.

 

Fachbereichsleiterin Roters teilt mit, dass nach einer Auflistung von Frau Musholt der Anteil der Anlieger für Straßen von 30 % auf  60 % steigen werde, bei den Grünanlagen von 0 auf 70 %. Der umlagefähige Aufwand betrage nach der neuen Satzung ca. 81.000 €.

 

Ausschussmitglied Hemker teilt mit, dass in der CDU-Fraktion noch Uneinigkeit herrsche und stellt den Antrag, heute noch keine Beschussempfehlung für den Rat zu fassen, sondern im Rat noch einmal über dieses Thema zu beraten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass nach seinen Informationen die Kreisumlage nicht, wie zuvor von Bürgermeister angeführt, steigen sondern sinken solle. Richtig sei, dass die Höhe der Jugendamtsumlage noch in der Diskussion sei. Im Jahr 2013 seien 3 Fraktionen noch einhellig der Meinung gewesen, dass eine neue Beitragssatzung nur für den Innen- und Außenbereich gemeinsam verabschiedet werden könne. Die SPD-Fraktion bleibe auch bei dieser Position, fühle sich aber durch den aktuellen Beschlussvorschlag unter Druck gesetzt.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass im Mai dieses Jahres ein Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses gefasst wurde, dass dem Antrag eines Bürgers auf Ausbau der Schleestraße noch im Jahr 2014 nicht entsprochen werde, sondern dass der Ausbau im Jahr 2015 erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass ein Ausbau doch auch nach der aktuell rechtsgültigen Satzung möglich sei, so dass man die Anlieger nicht so stark belaste.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass diese Entscheidung der Ausschuss treffen müsse.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärt, dass die Schleestraße nur mit Kostenbeteiligung der Anlieger ausgebaut werden könne. Die WIR-Fraktion habe kein Problem mit der Anhebung der Beiträge, wohl aber mit einer Beitragssatzung, die den Außenbereich nicht mit einbeziehe. Ohne definitiv zu wissen, wie sich die Landwirtschaftlichen Ortsverbände entscheiden, halte er eine Beschlussfassung für schwierig. Er begrüße daher den Antrag der CDU-Fraktion, eine Beschlussfassung in den Rat zu verschieben.

 

Bürgermeister Niehues weist darauf hin, dass Fachbereichsleiterin Roters in der letzten Sitzung des Ausschusses deutlich gemacht habe, dass die neu beschlossene Satzung auch wieder geändert werden könne, falls der Wirtschaftswegeverband nicht zustande komme. Diese Möglichkeit bleibe doch auf jeden Fall bestehen. Für die in der  Schleestraße anstehende Baumaßnahme müsse aber die Beitragssatzung geändert werden. Die Gemeinde könne es sich nicht leisten, bei einer KAG-Maßnahme auf die entsprechenden Beiträge zu verzichten.

 

Ausschussmitglied Espelkott ist der Ansicht, dass man kein Druckmittel mehr in der Hand habe, um die Landwirte zu einer Entscheidung für den Wirtschaftswegeverband zu bringen, wenn man jetzt eine Beitragssatzung nur für den Innenbereich verabschiede. Genauso gut könnte man doch eine Beitragssatzung für den Innen- und Außenbereich beschließen und evtl. später den Außenbereich wieder herausnehmen.

 

Fachbereichsleiterin Roters macht deutlich, dass die Einbeziehung des Außenbereiches in die Satzung eine ausführliche Vorarbeit erfordere. Das könne man nicht „einfach so aus dem Boden stampfen“. Auf der Grundlage des erstellten Wegekatasters könne man entsprechende Gespräche führen, in denen die Beitragshöhe für die verschiedenen Kategorien festgelegt werden müsste. Nur ohne Zeitdruck könne ein Ergebnis erzielt werden, dass letztendlich von einer Mehrheit getragen werde. Der Eindruck, dass die Verwaltung hier etwas verschleppen wolle, sei gänzlich falsch. 

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass auch er es für sinnvoll halte, heute keine Beschlussempfehlung für den Rat zu fassen, da es keine belastbaren Zahlen gebe, über die man diskutieren könne. Er bitte darum, für die Ratssitzung eine Gegenüberstellung der Auswirkungen speziell für die Anlieger der Schleestraße nach der alten Satzung und dem neuen Satzungsentwurf vorzulegen. Die Schleestraße sei die einzige Straße, deren Ausbau immer wieder verschoben wurde und er halte es nicht für richtig, die Anlieger nach einer neuen Satzung mit erhöhten Beiträgen zu belasten.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass auch die Erneuerungsmaßnahmen „Von-Eichendorff-Straße“ und „Landskroner Straße“ schon mehrere Jahre geschoben wurden. Die Anlieger der Schleestraße seien nicht allein betroffen.

 

Ausschussmitglied Espelkott macht noch einmal deutlich, dass die WIR-Fraktion die erhöhten Beiträge für notwendig ansehe und lediglich mit der Trennung von Innen- und Außenbereich ein Problem habe.

 

Fachbereichsleiterin Roters ergänzt abschließend an Herrn Kreutzfeldt gerichtet, dass es schwierig sei, die genauen Beitragssätze für die einzelnen Anlieger gegenüberzustellen. Sie könne aber sagen, dass sich der umlagefähige Aufwand nach der neuen Satzung von zuvor 41.000 € auf 81.000 € quasi verdoppeln werde. Sie fragt, ob das ausreichend sei.

 

Dieses wird von Ausschussmitglied Kreutzfeldt bejaht.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt abschließend über den Antrag von Herrn Hemker abstimmen, zu diesem Thema in der Ratssitzung am 27. November 2014 erneut zu beraten und am heutigen Tage keinen Beschluss zu fassen.