Dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/050 zu den Anlagen I und II beigefügtem gemeinsamen Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Osterwick gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 BauGB und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/050 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/050.

 

Ausschussmitglied Hemker fragt, ob durch die Satzungsänderung Einschränkungen für die weiteren Anlieger entstehen und ob mit diesen zuvor ein Einvernehmen hergestellt wurde. Er verweist auch auf den angrenzenden Viehhandel in unmittelbarer Nähe. Er fragt weiter, wer die Kosten für die geruchstechnische Untersuchung übernehme.

 

Produktverantwortliche Brodkorb verweist hierzu auf den letzten Absatz auf der Seite 2 des geruchstechnischen Gutachtens und zitiert: „Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der umliegenden landwirtschaftlichen Hofstellen werden durch die geplante Wohnbauentwicklung aus unserer Sicht nicht weitergehend eingeschränkt (vgl. Kapitel 6).“ Sie erklärt, dass im Rahmen der öffentlichen Beteiligung keine Einwendungen von anderen Anliegern eingegangen seien und die Satzungsänderung für die weiteren zukünftig im Innenbereich liegenden Anlieger der Straße „Zum Bülten“ nur Vorteile bringe. Jeder Anlieger könne künftig dort bauen. Mit der Landwirtin der angrenzenden Hofstelle habe sie persönlich gesprochen. Eine landwirtschaftliche Erweiterung sei dort nicht geplant.

Die Kosten für das geruchstechnische Gutachten übernehme die Gemeinde Rosendahl, da man auch für das schalltechnische Gutachten für den Bebauungsplan Legdener Straße/Prozessionsweg die Kosten übernommen habe. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 wolle man aber überlegen, ob und wie man solche Kosten zukünftig aufteilen könne.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: