Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/102 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext und Begründung, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/102.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt verweist darauf, dass der Hallenneubau der Firma Hoffmann längst errichtet und in Betrieb sei. Er fragt, ob im Zweifelsfall ein Abriss der Halle erfolgen müsse.

 

Produktverantwortliche Brodkorb erklärt, dass grundsätzlich die Möglichkeit für die Firma Hoffmann bestünde, durch eine Entsiegelung von Stellflächen die Grundflächenzahl (GRZ) zu verringern. Allerdings sei bereits bei der Firma NETTO und einem weiteren Betrieb eine Grundflächenzahl von 1,0  genehmigt  worden, so dass kein Problem darin gesehen werde, die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ wie vorgeschlagen zu ergänzen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt mach deutlich, dass er den Verwaltungsvorschlag nicht ablehnen wolle. Ihm gehe es nur darum aufzuzeigen, dass bereits Fakten geschaffen wurden.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Baugenehmigung für die Halle mit der Auflage erteilt wurde, entweder eine Entsiegelung der Stellplätze vorzunehmen oder den Bebauungsplan zu ändern.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck vermutet, dass der Ausschuss bei der bereits beschlossenen Bebauungsplanänderung auch bei einer Grundflächenzahl von 1,0 keine andere Entscheidung getroffen hätte, so dass er eine weitere Diskussion hier nicht für notwendig halte.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: