1.       Der in der Sitzung vorgestellte Planentwurf für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und die gleichzeitige Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – , bestehend aus dem Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht, wird anerkannt.

 

2.       Für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und die gleichzeitige Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bestehend aus dem Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden artenschutzfachlichen Gutachten, umweltbezogenen Stellungnahmen und Potenzialanalyse, beschlossen.

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des für die Offenlegung beschlossenen Planungsstandes für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bei der Bezirksregierung Münster ein Zielabweichungsverfahren für den geltenden Regionalplan Münsterland zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   6 Ja Stimmen

                                                                                  3 Nein Stimmen

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/064 und bittet Herrn Ahn um Erläuterung zu diesem Thema.

 

Herr Ahn zeigt anhand eines Planes, dass sich seit Beginn der Planungen die möglichen Konzentrationszonen für die Windenergie deutlich verringert haben. Gründe dafür seien entweder Artenschutzbedenken oder die Nichterfüllung der Mindestgrößenanforderung gewesen. Nach der Berücksichtigung dieser Faktoren und der vom Rat beschlossenen Tabukriterien sei der überarbeitete Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht der Bezirksregierung zur Prüfung zugeleitet worden. In einem Abstimmungsgespräch Anfang September dieses Jahres seien 12 Punkte benannt worden, die noch abgearbeitet werden mussten. Ein Punkt seien die sogenannten „Altzonen“ gewesen. Der Fehler sei gewesen, dass man diese Zonen so benannt habe, da sie nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) gar nicht mehr existierten. Hierzu werde eine Aufhebung der nicht mehr existenten Zonen gefordert. Die nächste Frage sei dann aber, was das für die bereits bestehenden Windenergieanlagen (WEA) bedeute. In anderen Gemeinden sei es so gehandhabt worden, dass ehemalige Zonen mit der Begründung, dass hier keine Planung mehr notwendig sei, weil schon WEA existieren, aus der Planung ausgenommen wurden. Diese Rechtsauffassung habe in zwei Fällen bereits zur Genehmigung eines FNP geführt. Die Landesregierung habe diese Rechtsauffassung aber kritisiert und als Vorgabe gemacht, dass zukünftig nicht mehr mit räumlichen Teilflächennutzungsplänen gearbeitet werden dürfe. Hilfreich sei daher eine Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) aus dem Jahr 2008, wonach die Planungsträger bei einer Neuplanung die Interessen der Altanlagenbetreiber auch hinsichtlich einer Weiterentwicklung und Repowering berücksichtigen müssen. Auch wenn eine neue städtebauliche Analyse ergebe, dass Altanlagen innerhalb von Tabuflächen liegen, müssen sie in der Abwägung berücksichtigt werden. Es sei Aufgabe der Ratsmitglieder zu entscheiden, ob im Abwägungsprozess die Altanlagen einfach akzeptiert werden. Für die Planung habe man sich entschieden, die Altanlagen „einzufangen“, sprich nur die jeweiligen Standorte durch Ausbuchtungen an die Konzentrationszonen anzubinden.

Ferner sei für die ehemaligen Zonen COE 01 und COE 20 („Auf der Horst“) ein Artenschutzgutachten der Stufe II gefordert worden, da es sich rechtlich um neue Zonen handele.

Er habe daraufhin ein von Fachanwälten erstelltes Rechtsgutachten zu diesem Thema der Bezirksregierung vorgelegt, die daraufhin per Email bestätigt habe, dass für diese Zonen die Artenschutzprüfung I ausreichend sei. Das Gutachten sei für die Gemeinde Rosendahl kostenlos gewesen, da es von einer anderen Gemeinde zum gleichen Thema in Auftrag gegeben wurde.

Innerhalb einer Woche habe daraufhin Herr Miosga vom Büro Okon ein Artenschutzgutachten für die betroffenen Zonen „Auf der Horst“ und „COE 01“ erstellt. Der daraufhin abgeänderte Plan sei der heutigen Sitzungsvorlage beigefügt. Allerdings sei inzwischen der aktualisierte Entwurf für den Regionalplan vorgelegt worden, der nun wiederum nicht mit dem Planentwurf der Gemeinde Rosendahl übereinstimme. Die Abstände, die wegen der Kiebitze vorsichtshalber eingeplant wurden, seien der Regionalplanung nicht stichhaltig genug, so dass die Gemeinde Rosendahl ihre Zonen entsprechend anpassen und wieder vergrößern müsse. Dadurch sei die überplante Flächenzahl wieder um 10 ha gewachsen und es müsse eine neue Begründung erstellt werden. Er gehe davon aus, dass er diese Begründung und den geänderten Planentwurf bis zur Ratssitzung am 27. November 2014 vorlegen könne. In der Begründung werde er vorschlagen, dem Hinweis des ökologischen Gutachters zu folgen und einen Flächenausgleich nur für den Fall vorzusehen, wenn tatsächlich eine WEA errichtet werde.

Seitens des Planungsbüros Wolters werde empfohlen, nach Einarbeitung der Änderungen mit dem heute vorgestellten Planentwurf in die öffentliche Auslegung zu gehen, was danach ein Zielabweichungsverfahren erfordern werde. Das sei aber unausweichlich, da es auch im nächsten Jahr noch keinen gültigen Regionalplan (sachlicher Teilabschnitt Energie) geben werde und man weiter mit dem alten Regionalplan arbeiten müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verweist auf die landesplanerischen Vorgaben, wonach der Windenergie potentiell Raum einzurichten sei. Er fragt, ob die Gemeinde Rosendahl bei Realisierung der nun verbleibenden Konzentrationszonen für die Windenergie ausreichend potentiellen Raum geschaffen habe.

 

Herr Ahn erklärt, dass man dafür nur Indizien zusammentragen könne. Im regionalen Vergleich sei die Gemeinde Rosendahl durchaus eine Gemeinde in der substantiell Raum für die Windenergie geschaffen werde. Dieser Punkt gehöre zu den Prüfkriterien der Gerichte. Sicher könne das aber nur ein Richter entscheiden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragt, ob demnach zukünftig nur gerichtlich entschieden werden könne, ob genug Flächen für die Windenergie zur Verfügung gestellt wurden oder ob auch noch Einzelanlagen genehmigt werden müssen.

 

Herr Ahn antwortet, dass es hier um keinen Automatismus gehe. Die Firma Wolters Partner habe in der Vergangenheit mit ihren Planungen nicht falsch gelegen und er gehe davon aus, dass auch die Planung für die Gemeinde Rosendahl ausreichend sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellt fest, dass der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss lediglich eine Beschlussempfehlung für den Rat fasse. Der Rat wiederum entscheide gemäß den Regelungen der Planungshoheit der Gemeinde. Obwohl in der Vergangenheit mehrfach die Abstandsflächen geändert wurden, gebe es noch immer keine rechtliche Grundlage.

Seiner Ansicht nach hätten die Betreibergesellschaften ebenso wie der Rat der Gemeinde Rosendahl und die Windkraftgegner bisher alles richtig gemacht. Wenn er auf der anderen Seite das Planungsbüro, die Bezirksregierung und den Bürgermeister betrachte, erwecke das bei ihm den Eindruck, als habe da jemand seinen Job nicht richtig gemacht. Er bittet Herrn Ahn um eine Stellungnahme dazu.

 

Herr Ahn erklärt, dass er niemandem die Schuld zuweisen wolle. Letztlich sähen alle Beteiligten das Jahr 2017 auf sich zukommen, wenn die Einspeisevergütungen per Ausschreibungsverfahren ermittelt werden sollen. Natürlich habe jede Zeitverzögerung existentielle Bedeutung insbesondere für die Bürgerwindparks. Er könne nur ein positives Fazit ziehen. Bisher seien alle notwendigen Planungsschritte zügig durchgezogen und abgeliefert worden. Herr Steindorf könne sich den Rest somit denken.

 

Ausschussmitglied Espelkott erkundigt sich nach der Potenzialfläche (10). Diese sei ihm nicht bekannt.

 

Herr Ahn erläutert, dass diese Zone ganz im Anfang nach Kriterien entwickelt wurde, die es inzwischen nicht mehr gebe. Nach den aktuellen Vorgaben sei sie zu klein, um weiterentwickelt zu werden. Um aber nicht die Historie des Plans zu durchbrechen und um die Veränderungen zu verdeutlichen, werde sie mit dargestellt.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragt, ob an dieser Stelle später möglicherweise doch eine Einzelanlage errichtet werden könne.

 

Herr Ahn antwortet, dass das nur möglich wäre, wenn die Planung von Konzentrationszonen grundsätzlich eingestellt würde. Dann wäre aber auch an sehr vielen anderen Stellen im Gemeindegebiet die Errichtung von einzelnen WEA möglich.

 

Herr Ahn erläutert auf Bitte des Ausschussvorsitzenden Lembeck abschließend den Unterschied des heute vorgestellten Planentwurfes zu dem mit der Sitzungsvorlage vorgelegten Planentwurf. In der Beschlussfassung müsse deutlich gemacht werden, dass über den in der heutigen Sitzung vorgestellten Planentwurf abgestimmt werde.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass er den Fraktionen den geänderten Planentwurf noch vor der Ratssitzung zukommen lassen werde.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden geänderten Beschlussvorschlag für den Rat: