Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hiddings Esch“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/108 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/108.

 

Ausschussmitglied Meinert fragt, warum die Baugrenze im Bebauungsplan nicht wie sonst üblich auf 3 m geändert werde. Wenn der Bauherr  beim Bau einen Abstand von 3,50 m einhalten wolle, könne er dies doch trotzdem tun.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass der Wunsch aus dem Bauantrag übernommen worden sei, zumal sich auf dem angrenzenden Grundstück das Übergangswohnheim der Gemeinde Rosendahl befinde.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: