Dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/106 zur Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Legdener Straße/Prozessionsweg“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/106 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/106.

 

Ausschussmitglied Espelkott verweist auf die eingegangene Stellungnahme eines Bürgers, der begehrt habe, seine Flurstücke mit in den Bebauungsplan aufzunehmen. Seitens der Gemeinde werde dieses abgelehnt. Er fragt, ob man die zusätzlichen Kosten beziffern könne, die eine Aufnahme der Flurstücke in den Bebauungsplan verursachen würden.

 

Produktverantwortliche Brodkorb erklärt, dass sich zusätzliche Kosten nur auf das Lärmgutachten beziehen würden, da der Plan von der Gemeinde Rosendahl selbst erstellt worden sei. Allerdings stünden die Bauherren für das bereits überplante Gebiet schon bereit und es sei zu erwarten, dass noch weitere Anlieger in den Bebauungsplan aufgenommen werden wollten, wen dem vorliegenden Begehren stattgegeben werde. Dann müsste eine neue Planung gemacht werden, die das Verfahren sehr verzögern werde.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass dem Antragsteller nach dem Bau der neuen Häuser in dem überplanten Gebiet, die Möglichkeit offenstehe, seine Flurstücke gemäß § 34 BauGB zu bebauen, ohne dass eine Bebauungsplanänderung vorgenommen werden müsse.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: