1.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von 71.923.615,73 € festgestellt.

 

2.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 mit einem Überschuss in Höhe von 635.324,61 € wird festgestellt.

 

3.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 2.535.903,82 € wird festgestellt.

 

4.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wird festgestellt.

 

5.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wird festgestellt.

 

6.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/094 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 635.324,61 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 5. November 2014.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: