Abstimmungsergebnis:                                   22 Ja Stimmen

                                                                                    1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13. November 2014. Der Ausschuss habe keine Beschlussempfehlung für den Rat abgegeben, da in den Fraktionen noch Beratungsbedarf gesehen wurde.

Seitens der landwirtschaftlichen Ortsvereine (LOV) habe es positive Signale bezüglich der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes gegeben, aber noch keine schriftliche Stellungnahme. Den LOVen sei aber bewusst, dass eine Kostenbeteiligung in Zukunft unumgänglich sei. Der Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Coesfeld, Herr van der Poel, wolle dazu noch eine Stellungnahme einreichen. Diese werde nachgereicht bzw. dem Protokoll beigefügt (Anlage I).

 

Er teilt weiter mit, dass von Anliegern der Schleestraße eine Eingabe an alle politischen Fraktionen des Gemeinderates, an den Bürgermeister und die Allgemeine Zeitung erfolgt sei, in der ein Kompromiss für die Beitragserhebung zum Ausbau der Schleestraße vorgeschlagen werde. Auf seine Bitte hin verliest Fachbereichsleiterin Roters das vorliegende Schreiben (Anlage II).

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er Fachbereichsleiterin Roters um eine rechtliche Prüfung dieser Eingabe gebeten habe und bittet sie, das Ergebnis vorzutragen.

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt zunächst, dass Beiträge nach § 8 KAG nicht frei verhandelbar seien. Die Möglichkeit einer Sondersatzung oder einer Abweichungssatzung scheide aus, da es dafür zu diesem Zeitpunkt keine hinreichende Begründung mehr gebe. Eine andere Lösung könne sein, die Schleestraße per Ratsbeschluss als Hauptverkehrsstraße zu definieren. Eine Hauptverkehrsstraße sei eine Straße mit hohem Verkehrsaufkommen und einer wichtigen Verbindungsfunktion. Jedem hier im Saal sei aber klar, dass dies für die Schleestraße nicht zutreffe.

Eine dritte Möglichkeit sei die Beibehaltung der alten Satzung, was aber der Forderung der Gemeindeprüfungsanstalt, die Beiträge zu erhöhen und an die Mustersatzung anzupassen, widerspreche.

Die vierte Variante wäre eine Satzung ohne Einbeziehung der Wirtschaftswege, was aber der Forderung der Anlieger auf Einbeziehung der Wirtschaftswege widerspreche. Gleichwohl mache sie darauf aufmerksam, dass es für die Beitragszahlungen der Anlieger der Schleestraße unerheblich sei, ob auch für die Wirtschaftswege eine Satzung beschlossen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse glaubt, dass die Gemeinde Rosendahl mit dieser Satzung in „Teufels Küche“ komme. Er sei nach wie vor der Ansicht, dass ein Satzungsbeschluss für den Innen- und Außenbereich gemeinsam erfolgen müsse. Die Ergebnisse aus der Kategorisierung der Wirtschaftswege hätte man in die Satzung für den Außenbereich einarbeiten können, wenn man es gewollt hätte. Diese Information werde den Ratsmitgliedern aber aktuell noch vorenthalten. Die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes werde von den Landwirten entschieden, müsse aber ebenso vom Rat gebilligt werden. Solange alles das noch nicht geschehen sei, plädiere er dafür, die bestehende Satzung zu behalten. Die SPD-Fraktion werde einem Satzungsbeschluss nur für den Innen- und Außenbereich gemeinsam zustimmen.

 

Ratsmitglied Rahsing erkundigt sich, ab wann die Beiträge für die Anlieger der Schleestraße erhoben werden, wenn der Ausbau im Frühjahr 2015 durchgeführt werde.

 

Bürgermeister Niehues geht davon aus, dass die Beiträge erst nach ca. einem Jahr erhoben werden, wenn die Straße gewidmet worden sei. Die Gemeinde Rosendahl finanziere die Maßnahme quasi vor.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass die CDU-Fraktion sich die Beratung zu diesem Thema nicht leicht gemacht habe, aber eine Verbundlösung für den Innen- und Außenbereich noch nicht als gegeben ansehe. Das Wirtschaftswegekataster liege den Fraktionen ebenso wie die schriftliche Stellungnahme der Landwirte noch nicht vor. Eine Satzung für den Außenbereich sei noch nicht beschlussreif und unter Druck so eine Satzung beschließen zu müssen führe höchstens zu Fehlern, mit denen man sich später ewig vor Gericht beschäftigen müsse.

Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Rosendahl gerade das Haushaltssicherungskonzept verlassen habe, sich aber schon wieder stark darauf zubewege, habe die CDU-Fraktion sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Satzung für den Innenbereich mit erhöhten Beiträgen zu verabschieden, zumal dies von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert worden sei. Es sei die Pflicht der Gemeinde angemessene Beiträge der Bürger einzuziehen.

Die Situation der Anlieger der Schleestraße sei hinreichend diskutiert worden. Die Erneuerung der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße seien erst für das Jahr 2016 geplant. Er gehe davon aus, dass bis dahin eine neue Satzung beschlossen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass Herr Steindorf zu Recht darauf hingewiesen habe, dass es Pflicht der Gemeinde sei, Straßenbaubeiträge zu generieren. Er verstehe jedoch nicht, warum der Außenbereich ausgenommen werden solle. Der Rat könne doch eine Innen- und Außenbereichssatzung verabschieden, wobei die Außenbereichssatzung im Falle der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes wieder außer Kraft gesetzt werden könnte. Die Summen, die auf einzelne Anlieger der Schleestraße zukämen, seien teilweise horrend und um die Gerechtigkeitslücke zu schließen, müsse der Außenbereich mit in die Satzung aufgenommen werden. Seitens der Landwirte gebe es bisher keine bindende Erklärung.

Er stelle daher den Antrag, eine Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW nur gemeinsam für den Innen- und Außenbereich zu verabschieden und den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing macht deutlich, dass der Rat sich bereits vor zwei Jahren an diesem Punkt befunden habe. Damals habe man sich entschieden, keine Satzung zu beschließen, um den Landwirten die Möglichkeit der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes zu geben. Ein Wirtschaftswegekonzept sei dazu erstellt worden, aber letztlich sei man immer noch nicht weitergekommen. Zudem sei in der Informationsveranstaltung, die vor kurzem stattgefunden habe, klar geworden, dass die Gemeinde auch Kompetenzen abgebe, wenn sie einem Wirtschaftswegeverband zustimme und gar nicht klar ist, ob das so gewollt sei.

Er unterstütze daher den Antrag von Herrn Weber, eine Innen- und Außenbereichssatzung nur gemeinsam zu erlassen und evtl. bei Bedarf die Außenbereichssatzung wieder aufzuheben.

 

Ratsmitglied Neumann ergänzt, dass im Falle der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes die Gemeinde Rosendahl ja Pflichtmitglied wäre und auch entsprechende Beiträge leisten müsse. Damit würden die Flächen im Außenbereich noch zusätzlich subventioniert.

 

Bürgermeister Niehues erklärt daraufhin das Prinzip eines Wirtschaftswegeverbandes. Nur bei einem kompletten Ausbau eines Wirtschaftsweges gehe es um eine Investitionsmaßnahme, die bei einer Verbandslösung zu 50 % von allen Flächeneigentümern im Verbandsgebiet und zu 50 % von der Gemeinde getragen werden könnte. Der Anteil der Flächeneigentümer erhöhe das Anlagevermögen, das in der Bilanz wiederum als Sonderposten geführt werde, wodurch sich die Abschreibung reduziere.

Bei einer Beitragssatzung sei es ähnlich. Anstelle der Umlage aller Verbandsmitglieder treten die Beiträge aller Anlieger eines Weges. Es gebe aber noch keine Rechtssicherheit für eine Beitragssatzung nach dem KAG für Wirtschaftswege. Möglicherweise würden die Anlieger gegen die Beitragserhebung klagen und vor Gericht Erfolg haben.

Aus diesem Grunde halte er den Wirtschaftswegeverband für die bessere Lösung. Der Verband treffe dann die Entscheidung über Maßnahmen und die Gemeinde stelle in jedem Jahr ihren Investitionsanteil im Haushalt bereit, der entsprechend abgeschrieben werden könne. Damit erhalte die Gemeinde gleichzeitig neues Anlagevermögen. Er halte diese Lösung für die Beste.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass in der vorgelegten Satzung die genauen Zahlen für die einzelnen Straßen- und Wegekategorien fehlen. Das halte er aber für notwendig, um gerechte Beitragssätze für den Innen – und Außenbereich zu erhalten. Er halte es nicht für richtig, Kompetenzen und Einfluss aus der Hand zu geben und an den Wegeverband zu zahlen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass es den LOVs freistehe, ihre Entscheidung für oder gegen einen Wirtschaftswegeverband zu treffen. Es sei aber Sache des Rates, dies zu befürworten. Wenn Kompetenzen übertragen werden, sei das unwiederbringlich. Er betont noch einmal, dass er einen Satzungsbeschluss für den Innen- und Außenbereich unter Zeitdruck für rechtlich bedenklich halte. Andererseits sei die finanzielle Seite zu berücksichtigen, die eine Abrechnung der Beiträge erst nach ca. einem Jahr erlaube.

 

Ratsmitglied B. Kreutzfeldt fragt, wer die Reparatur- oder Erneuerungskosten an einem Wirtschaftsweg trage, wenn seitens der Landwirte auch zukünftig keine eindeutige Positionierung erfolge und die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes hinausgezögert werde.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Verkehrssicherungspflicht in jedem Falle bei der Gemeinde bleibe. Löcher müssten immer von der Gemeinde geflickt werden. Falls sich die Gründung des Wirtschaftswegeverbandes verzögere, könne man bei Bedarf auch in einer späteren Ratssitzung einen Satzungsentwurf für den Außenbereich vorlegen und beschließen.

 

Ratsmitglied B. Kreutzfeldt fragt, warum man dann nicht die umgekehrte Variante wähle und zunächst eine Beitragssatzung für den Innen- und Außenbereich gemeinsam beschließe.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass er das nicht für ein gutes Signal an die Landwirte halte.

 

Fraktionsvorsitzender Weber moniert, dass die Landwirte anders behandelt werden als die Bürger des Innenbereichs. Er frage sich, warum der Beitragssatz für die Anlieger im Außenbereich nur bei 50 % liegen soll, im Innenbereich dagegen bei 80 %. Das erwecke den Anschein, dass hier die Landwirtschaft subventioniert werden solle.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er den Beitragssatz von 50 % vorschlage, weil andere Gemeinden dieses so beschlossen hätten, da Wirtschaftswege auch von der Allgemeinheit stark genutzt würden. Nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes könnten die Anliegerbeiträge für Wirtschaftswege von 50 % bis zu 70 % betragen. Das sei eine Entscheidung des Rates.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellt einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung.

 

Bürgermeister Niehues lässt über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Die Sitzung wird sodann von 20:50 Uhr bis 21:00 Uhr unterbrochen.

 

Ratsmitglied Schulze Baek stellt fest, dass es der Gemeinde Rosendahl aufgrund der Finanzlage auf die Dauer unmöglich sein werde, 165 km Wirtschaftswege zu unterhalten. Die Frage, ob die Gemeinde bereit sei, Kompetenzen an einen Wirtschaftswegeverband abzugeben, sei noch nicht geklärt. Fakt sei, dass es für eine Außenbereichssatzung aktuell keinen vernünftigen Vorschlag gebe, so dass darüber am heutigen Abend nicht entschieden werden könne.

Solange aber keine Erneuerung eines Wirtschaftsweges anstehe, entstehe der Gemeinde kein Schaden, wenn es noch keine Außenbereichssatzung gebe.

Die Schleestraße müsse aktuell dringend ausgebaut werden und es stehe fest, dass bisher von den Anliegern noch keine Erschließungsbeiträge gezahlt wurden, die normalerweise beim Kauf eines Grundstückes fällig seien. Man könne die Beschlussfassung der Innenbereichssatzung nicht weiter aufschieben, um die Anlieger der Schleestraße zufrieden zu stellen. Dann müsse man später den Anliegern der Von-Eichendorff-Straße und Landskroner Straße erklären, warum sie die ersten sein sollten, die höhere Anliegerbeiträge zahlen müssen. Solange es aber keine Vorlage für den Außenbereich gebe, wolle die CDU-Fraktion keinen Satzungsbeschluss fassen.

 

Bürgermeister Niehues rechnet vor, dass bei den aktuellen Grundstückspreisen von 99 € /qm 45 € für die Erschließungskosten enthalten seien. Bei einem 800 qm großen Grundstück käme man damit auf eine Summe von 36.000 €. Die Anliegerkosten für die Anlieger der Schleestraße seien mit ca. 6 € kalkuliert worden. Er betont, dass diese Zahl noch nach oben oder unten abweichen könne. Wenn man mit 6 € rechne, komme man bei der o.g. Grundstücksgröße auf eine Summe von 4.800 € für eine komplett neue Straße mit Grünbeeten, Parkplätzen und Beleuchtung.

Die in den Raum gestellte Summe von 28.000 € betreffe ein großes Grundstück von 10.000 qm. Der Eigentümer habe die Möglichkeit, Teile dieses Grundstücks zu verkaufen und damit die Erschließungskosten zu begleichen. Das sei aber nur ein Einzelfall.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellt fest, dass es letztlich um eine Satzung für alle Bürger Rosendahls gehe, aktuell die Landwirte jedoch noch außen vor seien. Man habe aber seit zwei Jahren den Landwirten vorgeschlagen, sich mit der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes zu befassen und könne nicht jetzt plötzlich sagen, dass das doch nicht gewünscht sei. Da es aber noch kein Ergebnis bei den Landwirten gebe, sehe er keine Notwendigkeit heute Abend einem Satzungsbeschluss zuzustimmen. Es gebe auch noch weitere Möglichkeiten, Kosten einzusparen, indem man Wirtschaftswege nicht aus- sondern zurückbaue.

 

Fachbereichsleiterin Roters teilt mit, dass die Landwirte sicher keine Hinhaltetaktik betreiben wollen. Die Kartierung sämtlicher Wirtschaftswege liege inzwischen vor und die Kategorisierung sei in Arbeit. Allerdings brauche diese Arbeit Zeit. Es sei notwendig, noch eine verwaltungsinterne Abstimmung vorzunehmen, bevor die endgültigen Daten weitergegeben werden können. Dann erst können alle Beteiligten an einen Tisch kommen und darüber beraten. Insofern sei es schwierig, ad hoc eine Außenbereichssatzung vorzulegen, in der z.B. eine Abstufung nach der Kategorie der Wirtschaftswege erfolge, wie vorgeschlagen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt fest, dass es zu diesem Thema noch großen Beratungsbedarf gebe. Die abgesagte Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Dezember hätte man dafür nutzen können. Er stelle daher den Antrag, erneut einen Termin für eine Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Dezember anzusetzen und über die Formulierung einer Außenbereichssatzung zu beraten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf macht darauf aufmerksam, dass damit der zuvor von Herrn Weber gestellte Antrag hinfällig ist. Er greift den zuletzt gestellten Antrag auf und erklärt, dass auch nach langer Diskussion kein Beschlussvorschlag vorliege über den man heute abstimmen könne. Eine endgültige Beschlussfassung in der Ratssitzung im Januar 2015 halte er für sinnvoll. Eine Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- un Umweltausschusses könne dann ebenfalls im Januar 2015 erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass er eine Vorberatung im Dezember 2014 für sinnvoll halte und eine Sitzung dafür angesetzt werden solle.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass frühestens im Januar 2015 eine überarbeitete Version der Außenbereichssatzung vorgelegt werden könne.

 

Er lässt sodann darüber abstimmen, dass heute kein Satzungsbeschluss gefasst wird und die Verwaltung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Januar 2015 einen neuen Satzungsentwurf für eine KAG-Beitragssatzung vorlegt, der ein Konzept für die Wirtschaftswege enthält.