Der vom Rat in seiner Sitzung am 15.05.2014 gefasste Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben und das damit eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Von Alpen Straße“ auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/713 beigefügten Planentwurfes beendet.

 

Nunmehr wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Von-Alpen-Straße“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Anlage II zur Sitzungsvorlage Nr. IX/101 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13. November 2014.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: