Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/102 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext und Begründung, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13. November 2014.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: