Herr Kramer weist darauf hin, dass die Schleestraße im Ortsteil Holtwick aufgrund eines Beschlusses des Rates der Gemeinde Rosendahl für fertig erklärt wurde. Die Anlieger hätten allerdings bisher keine Erschließungsbeiträge bezahlt. Anders die Anwohner der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße. Diese Straßen seien von der Gemeinde nicht in Ordnung gehalten worden und müssten nun unter erneuter Beteiligung der Anlieger erneuert werden. Das sei nicht in Ordnung.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich hier um ein Baugebiet aus der Zeit um 1960 handele. Die Straßen seien also inzwischen über 50 Jahre alt, was der normalen Lebensdauer einer Straße entspreche. Bei der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße komme hinzu, dass die Straßen und Gehwege nach den Feststellungen von Herrn Wübbelt keinen ausreichenden Unterbau haben. Die Straßendecke sei nur ca. 4 cm dick. Daher sei eine Erneuerung der Straßen unvermeidbar. Jeder Bürger müsse wissen, dass nach rd. 50 – 60 Jahren eine Straßenerneuerung notwendig sei und dafür auch erneut Anliegerbeiträge zu zahlen seien. Diese Beiträge seien laut Kommunalabgabengesetz (KAG) pflichtig zu erheben. Auch im Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) sei darauf hingewiesen worden, dass diese Beiträge erhoben werden müssen.

 

Herr Kramer fragt, warum im letzten Jahr nur die Kanaldeckel erneuert worden seien und nicht die gesamte Straße. Dann wären die Anlieger noch nach der alten Beitragssatzung veranlagt worden.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass eine komplette Erneuerung wegen des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes bisher nicht möglich gewesen sei und die Maßnahme zur Erneuerung verschoben werden musste.