Herr Voort stellt fest, dass Herr Ahn in der aktuellen Begründung zur „45. FNP-Änderung für Konzentrationszonen für Windenergie“ von einer Referenzanlange mit einer Höhe von 140 m und einem Rotorkreis von 70 m für die Einstufung der Tabukriterien und der Vorsorgeabstände ausgehe. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 20. Februar 2014 habe Bürgermeister Niehues unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ aber erklärt, dass Herr Ahn bei der Planung genau wie die Bezirksregierung eine Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 150 m und mit einem Rotordurchmesser von 80 m zugrunde gelegt habe. Er fragt, wie es zu dieser Differenz bei der Anlagenhöhe und dem Rotordurchmesser kommen könne.

 

Herr Ahn erklärt, dass die Bezirksregierung eine Kontingentierung dahingehend vornehmen müsse, dass der Windenergie substantiell Raum eingeräumt werde und zudem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beachten müsse, um das Auswirkungsspektrum von Windenergieanlagen (WEA) zu definieren. Bei der Flächennutzungsplanung selbst dürfe eine Gemeinde im Gegensatz zur Bezirksregierung nicht von konkreten WEA ausgehen. Musteranlagen dürfen daher nicht so gestaltet sein, dass der Markt eingeschnürt werde oder eine Verhinderungsplanung entstehe. Man dürfe bei der Planung nicht von Maximalanlagen ausgehen, sondern müsse als Referenzanlage kleine Anlagen zugrunde legen. Was nachher tatsächlich in den ausgewiesenen Zonen passiere, sei nicht Grundlage der Regelungen des FNP. Ein FNP müsse allgemeingültig sein. Man dürfe sich nicht durch die Planungen der Betreibergesellschaften irritieren lassen. Man müsse sich klar machen, dass die Gemeinde keine Windparks plane sondern lediglich eine Flächenplanung nach Recht und Gesetz betreibe.