Herr Voort verweist auf ein Schreiben, das er Anfang Oktober 2014 an die Bezirksregierung geschickt habe. Unter anderem habe er gefragt, ob die - wenn überhaupt vorhandenen - Gutachten für die Zonen „Auf der Horst“ und „COE 1“ gültig seien, obwohl die damalige 27. Änderung des FNP für unwirksam erklärt worden sei.

Die Bezirksregierung habe geantwortet, dass damals aufgestellte Gutachten mittlerweile ihre Aktualität verloren haben könnten. Er fragt, wie damit umgegangen werde.

 

Herr Ahn antwortet, dass ein Gutachter für die Artenschutzprüfung I beauftragt wurde, der zudem die betroffene Region sehr gut kenne. Nach herrschender Rechtsmeinung sei für die Flächennutzungsplanung zunächst die Artenschutzprüfung I ausreichend.