1.       Der der Ergänzungsvorlage Nr. IX/064/1 als Anlagen I bis IV beigefügte Planentwurf für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und die gleichzeitige Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – , bestehend aus dem Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Potenzialflächenanalyse wird anerkannt.

 

2.       Für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und die gleichzeitige Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – wird gemäß § 3 Abs. 2  BauGB die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bestehend aus dem Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden artenschutzfachlichen Gutachten, umweltbezogenen Stellungnahmen und Potenzialflächenanalyse, beschlossen.

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des für die Offenlegung beschlossenen Planungsstandes für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bei der Bezirksregierung Münster ein Zielabweichungsverfahren für den geltenden Regionalplan Münsterland zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   14 Ja Stimmen

                                                                                    5 Nein Stimmen

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt erklären sich die Ratsmitglieder Deitert, Schulze Baek, Tendahl und Wigger für befangen und begeben sich in den Zuschauerraum.

 

Bürgermeister verweist sodann auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. November 2014 und die Ergänzungsvorlage, die allen Ratsmitgliedern vorliege. Für den der Ergänzungsvorlage beigefügten Planentwurf mit Begründung sei heute die Offenlegung zu beschließen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilt mit, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag nicht mittragen werde. Nach wie vor sei unsicher, ob eine rechtssichere Flächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie möglich sei oder ob der Plan beklagt werde. Er moniert die Personalkosten und Ressourcen, die für die jeweiligen Sitzungsvorbereitungen notwendig gewesen seien. Man mache aktuell einen Flächennutzungsplan „schick“, damit er in den alten Regionalplan passe und müsse zudem ein Zielabweichungsverfahren beantragen. Er sei der Ansicht, dass ein Flächennutzungsplan überflüssig sei, wenn ohnehin alle Konzentrationszonen mit dem Regionalplan übereinstimmen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass keine zusätzlichen Personalkosten entstanden seien, weil er selbst alle Sitzungsvorlagen für die Beratungen gefertigt habe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragt, warum die Kosten beim Bürgermeister geringer seien, als wenn andere Verwaltungsmitarbeiter die Sitzungsvorlagen gefertigt hätten.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass er dafür die Abendstunden oder das Wochenende genutzt habe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber hält ebenso wie Herr Branse den Flächennutzungsplan für überflüssig. Das Ziel sei, so viel Windenergie wie möglich zu etablieren. Das Szenario, dass sich ohne Flächennutzungsplan ein absoluter Wildwuchs an Windenergieanlagen entwickeln könnte, sei längst widerlegt. Die Planungen hätten gezeigt, in wie wenigen Gebieten bei Beachtung aller Tabukriterien Windenergieanlagen errichtet werden könnten. Die Mehrheit des Rates habe die Änderung des Flächennutzungsplanes befürwortet und er werde sich nicht freuen, falls der fertige Plan beklagt werde, sondern nur feststellen, dass er Recht gehabt habe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde daher auch bei ihrem bisherigen Abstimmungsverhalten bleiben und nicht zustimmen. Dennoch spreche er an dieser Stelle Herrn Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner ein Lob für die Akribie aus, mit der er die Planungen bisher durchgeführt und begleitet habe.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass es nicht möglich sei, Windenergieanlagen auch ohne Flächennutzungsplan zu errichten, wenn Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen. Das aber treffe in der Gemeinde Rosendahl für alle geplanten Konzentrationszonen außer der Zone „Bergkamp“ zu. Landschaftsschutz sei vorrangig zu beachten und der Kreistag habe dazu extra einen Beschluss gefasst, wonach die Ausweisung von Konzentrationszonen in Landschaftsschutzgebieten möglich sei, wenn ein Flächennutzungsplan erstellt werde. Ohne diesen wären die Möglichkeiten für Windenergienutzung deutlich geringer.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass er sich zwar auch über den bisherigen Verlauf und Werdegang der Flächennutzungsplanung ärgere, das Verfahren aber an dieser Stelle nicht mehr gestoppt werden dürfe. Die CDU-Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen, in dem es vorrangig um die öffentliche Auslegung gehe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass die WIR-Fraktion bei ihrer Linie bleiben wolle, mit der Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtssicherheit zu schaffen und dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: