Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/130 als Anlage I beigefügte 13. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2015 beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/130.

 

Ausschussmitglied Neumann verweist auf seine vor längerer Zeit schon einmal gestellte Anfrage zur Höhe der kalkulatorischen Zinsen. Diese müssten bei einem längerfristig niedrigen Zinsniveau ebenso gesenkt werden.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die kalkulatorischen Zinsen früher schon einmal niedriger gewesen seien. Nachdem die Gemeinde Rosendahl aber in die Haushaltssicherung geraten sei, sei eine Erhöhung auf 6,5 % unverzichtbar gewesen.

Inzwischen sei die Gemeinde zwar aus der Haushaltssicherung und eine erneute Absenkung wäre möglich. Dieses würde aber eine Reduzierung der Einnahmen und eine Verschlechterung der gesamten Haushaltslage nach sich ziehen.

 

Kämmerin Fuchs ergänzt, dass bei einer Absenkung der kalkulatorischen Zinsen um

1 % bei allen Gebührenhaushalten ein Einnahmeverlust von insgesamt rd. 55.000 € entstehen würde. Um diesen auszugleichen wäre eine Erhöhung der Grundsteuer um 12 %-Punkte erforderlich.

 

Ausschussmitglied Neumann erklärt, dass der ehemalige Kämmerer Isfort bereits darauf hingewiesen habe, dass die kalkulatorischen Zinsen nach längerer Zeit überprüft werden müssen und möglicherweise eine Verpflichtung zur Absenkung bestehe. Er bittet um Klärung der rechtlichen Situation.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erinnert an die aktuelle Diskussion zur Verabschiedung einer KAG-Beitragssatzung mit erhöhten Beiträgen für die Anlieger, um den Haushalt der Gemeinde zu stabilisieren. Die Frage sei zwar tatsächlich, ob in Zeiten von Niedrigzinssätzen der Zinssatz von 6,5 % angemessen sei. Andererseits müsse im Sinne der Gerechtigkeit jeder seinen Beitrag zur Konsolidierung des gemeindlichen Haushaltes leisten, so dass er dem Bürgermeister Recht gebe, wenn er sage, dass sich die Gemeinde eine Absenkung der kalkulatorischen Zinsen nicht leisten könne.

 

Kämmerin Fuchs erklärt auf erneute Nachfrage des Ausschussmitgliedes Neumann, dass sie die rechtliche Situation bereits geprüft habe und der aktuelle Zinssatz angemessen sei.

 

Hinweis:                               Kämmerin Fuchs teilt für das Protokoll mit, dass der kalkulatorische Zinssatz nach dem OVG NRW ein Mischzinssatz für aufgenommene Fremdkredite sowie das eingesetzte Eigenkapital der Gemeinde sei. Nach der Rechtsprechung des OVG NRW seien für die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes die langfristigen Durchschnittsverhältnisse maßgeblich. Deshalb ermittele das OVG NRW einen Durchschnittszinssatz bezogen auf einen Zeitraum von grundsätzlich 50 Jahren. Bezugspunkt sind die Emissionsrenditen für Anleihen der öffentlichen Hand insgesamt. Auf diesen Zinssatz gebe das OVG NRW noch einen Pufferzuschlag von 0,5 %, weil Fremdkapital-Zinsen normalerweise höher seien.
Abzustellen sei bei Festlegung des Zinssatzes auf das Ergebnis unter Einbeziehung des letzten Jahres vor der Prognose. Für 2015 gilt das Bezugsjahr 2013, der zulässige kalkulatorische Zinssatz betrage daher maximal 6,6 %.

 

 

Ausschussmitglied Schubert verweist auf eine frühere Anfrage der WIR-Fraktion, ob es möglich sei, den Verbrauch der Energiekosten in den Übergangsheimen durch vermehrte Kontrolle der Hausmeister zu senken. Er fragt nach dem aktuellen Sachstand.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Verwaltung diese Möglichkeit durchgerechnet habe. Für diese Kontrollen wäre die Einstellung eines zusätzlichen Hausmeisters notwendig, der Personalkosten in Höhe von jährlich rd. 50.000 € verursachen würde. Das sei deutlich teurer als die Zahlung der erhöhten Energiekosten. Zudem sei eine 24-Stunden-Überwachung nicht möglich.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: