Sitzung: 11.12.2014 Ver- und Entsorgungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: IX/119
Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2015 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 101,68 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,91 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,67 €
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/119.
Ausschussmitglied Neumann regt an, zukünftig bei der Kalkulation zu berücksichtigen, dass der Klärschlamm in den Klärgruben nicht jährlich, sondern durchschnittlich nur alle drei Jahre abgefahren werde.
Sachbearbeiterin Brömmel antwortet, dass die Gebühren aus den Durchschnittswerten mehrerer Jahre errechnet werden.
Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: