Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Den beim Produkt „56 / 11.003 – Abwasserbeseitigung“ für die Investitionsmaßnahme „45614210 – Erneuerung Hausanschlussleitungen Josefstraße“ entstandenen überplanmäßigen Auszahlungen bis zur Höhe von 12.500,00 € wird zugestimmt. Die erforderliche Deckung nach § 83 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird durch Minderauszahlungen in demselben Produkt bei der Investitionsmaßnahme „45614200 – Erneuerung Hausanschlussleitungen Wilhelmstraße“ gewährleistet.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/137.

 

Der Rat folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: