Den beim Produkt
„56 / 11.003 – Abwasserbeseitigung“ für die Investitionsmaßnahme „45614210 –
Erneuerung Hausanschlussleitungen Josefstraße“ entstandenen überplanmäßigen
Auszahlungen bis zur Höhe von 12.500,00 € wird zugestimmt. Die erforderliche
Deckung nach § 83 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird durch Minderauszahlungen in
demselben Produkt bei der Investitionsmaßnahme „45614200 – Erneuerung
Hausanschlussleitungen Wilhelmstraße“ gewährleistet. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/137.
Der Rat folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: