Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 2

Zum Zwecke der Durchführung eines Grundstückserwerbs wird gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einer erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 315.000 € bei dem Produkt 11/01.016 - Grundstücksmanagement zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch folgende bei dem Produkt 56/11.003 – Abwasserbeseitigung im Haushalt 2014 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr 2014 nicht mehr in Anspruch genommen werden:

 

  • Inv.-Maßnahme RWK Holtwicker Straße (HH S. 335)       =        128.000 €
  • Inv.-Maßnahme SWK Holtwicker Straße (HH S. 335)       =        132.800 €
  • Inv.-Maßnahme RRB Holtwicker Straße (HH S. 335)        =          27.000 €
  • Inv.-Maßnahme Ausgleichsmaßn. Vechte (HH S. 333)     =          50.000 €.

 


Abstimmungsergebnis:                                   20 Ja Stimmen

                                                                                    2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/139.

 

Der Rat folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: