Sitzung: 18.12.2014 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 2
Vorlage: IX/139
Zum Zwecke der
Durchführung eines Grundstückserwerbs wird gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 in
Verbindung mit § 83 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) einer erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 315.000 € bei dem Produkt 11/01.016 - Grundstücksmanagement zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch folgende bei dem Produkt 56/11.003 –
Abwasserbeseitigung im Haushalt 2014 veranschlagten
Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr 2014 nicht mehr in
Anspruch genommen werden:
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Abstimmungsergebnis: 20 Ja Stimmen
2 Enthaltungen
Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/139.
Der Rat folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: