Sitzung: 18.12.2014 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: IX/142
Für die dringend
notwendige und unabweisbare Erteilung eines Planungsauftrages zur Änderung
des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich
der Holtwicker Straße“ wird der hierdurch bei dem Produkt „IV/09.001 –
Räumliche Planung und Entwicklung“ entstehenden überplanmäßigen Aufwendung
und Auszahlung bis zur Höhe von 27.500 € gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung ist
durch entsprechend höhere Erträge und Einzahlungen bei der Gewerbesteuer
sichergestellt. |
Abstimmungsergebnis: 18 Ja Stimmen
1 Nein Stimme
3 Enthaltungen
Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/142.
Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass er die Beschlussfassung zur Erteilung eines Planauftrages für die Vorwegnahme einer grundsätzlichen Ratsentscheidung halte. Zunächst müsste doch darüber beraten werden, ob und wie geplant werden solle. Eine Entscheidung könne seiner Meinung nach erst nach den Haushaltsberatungen erfolgen. Er werde daher heute dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: