Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Für die dringend notwendige und unabweisbare Erteilung eines Planungsauftrages zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ wird der hierdurch bei dem Produkt „IV/09.001 – Räumliche Planung und Entwicklung“ entstehenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bis zur Höhe von 27.500 € gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.

Die Deckung ist durch entsprechend höhere Erträge und Einzahlungen bei der Gewerbesteuer sichergestellt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   18 Ja Stimmen

                                                                                    1 Nein Stimme

                                                                                    3 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/142.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass er die Beschlussfassung zur Erteilung eines Planauftrages für die Vorwegnahme einer grundsätzlichen Ratsentscheidung halte. Zunächst müsste doch darüber beraten werden, ob und wie geplant werden solle. Eine Entscheidung könne seiner Meinung nach erst nach den Haushaltsberatungen erfolgen. Er werde daher heute dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: