Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2015 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 101,68 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,91 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,67 €.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja Stimmen
1 Nein Stimme
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 11. Dezember 2014.
Der Rat folgt der Empfehlung des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: