Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2015 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                                101,68 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                                6,91 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                               5,67 €.

 


Abstimmungsergebnis:                                   21 Ja Stimmen

                                                                                    1 Nein Stimme

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 11. Dezember 2014.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: