Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 2

1.    Die Gemeinde Rosendahl verpflichtet sich gegenüber dem Kreis Coesfeld, die nicht durch Landeszuwendung gedeckten Kosten für den Bau eines Radweges an der K 32 von der Tischlerei Scharlau bis zur Coesfelder Straße (L 555) auf einer Länge von ca. 1.300 m zu übernehmen. Nach den derzeitigen Kostenberechnungen des Kreises Coesfeld beträgt der von der Gemeinde Rosendahl zu übernehmende Kostenanteil bei einem Fördersatz von voraussichtlich 60 % rd. 220.000 €.

 

2.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, gemäß der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 220.000 € als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 für das Haushaltsjahr 2015 für den 1. Bauabschnitt von der Tischlerei Scharlau bis zur Coesfelder Straße (L 555) gegenüber dem Kreis Coesfeld verbindlich die Kostenbeteiligung der durch Landeszuwendung nicht gedeckten Baukosten (220.000 € = 40 % Trägeranteil) zu erklären.

 


Abstimmungsergebnis:                                   19 Ja Stimmen

                                                                                    1 Nein Stimme

                                                                                    2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/135.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass man nach den zuvor vorgestellten Haushaltszahlen für das Jahr 2015 zu dem Schluss kommen müsse, dass eine Kostenbeteiligung am Bau eines Radweges an einer Kreisstraße nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde Rosendahl gehören könne. Ihm sei jedoch bewusst, dass die Gemeinde beim Kreis Coesfeld hierfür im Wort stehe und er werde daher heute dem Beschlussvorschlag zustimmen. Er fragt, ob sich durch die Kostenbeteiligung das Anlagevermögen der Gemeinde Rosendahl erhöhe.

 

Dieses wird von Kämmerin Fuchs bejaht.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass das betreffende Teilstück des Radweges wertmäßig der Gemeinde Rosendahl gehöre und auch entsprechende Abschreibungen durchgeführt werden.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: