Herr Suthoff verweist darauf, dass Herr Bednarek im Bereich einer Windeignungszone einen Rotmilan entdeckt habe und fragt, ob daher nicht zwingend die Artenschutzprüfung der Stufe II vor dem Bau von Windenergieanlagen (WEA) erforderlich sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass für alle neuen Windeignungszonen die Artenschutzprüfung II durchgeführt worden sei. Für die bestehenden Windparks sei diese nicht notwendig.

 

Herr Suthoff fragt weiter, ob das gesamte Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes möglicherweise aufgehoben werde, wenn eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt werde.

 

Bürgermeister Niehues verneint dieses.