Herr Kramer fragt, warum in der geplanten neuen Beitragssatzung keine Regelung für Anlieger vorgesehen sei, deren Grundstücksflächen an zwei Straßen angrenzen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die neue KAG-Satzung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst worden sei. Danach gebe es eine solche Regelung nicht.