Herr Pallasch stellt sich als Besitzer eines Eckgrundstückes vor, dass an der Landskroner Straße und der Von-Eichendorff-Straße liegt. Er teilt mit, dass es in anderen Gemeinden Regelungen gibt, die für die Anliegerbeiträge die Anzahl der Haushalte zugrunde lege und fragt, warum das in der Gemeinde Rosendahl nicht möglich sei.

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt, dass sie diese Frage aktuell nicht beantworten könne. Sie könne aber sagen, dass eine Tiefenbegrenzung der Grundstücke berücksichtigt werde.

 

Herr Kramer ist der Ansicht, dass diese Tiefenbegrenzung für keines der betroffenen Grundstücke gelte und verweist nochmals auf die alte Satzung, die eine Regelung für Eckgrundstücke vorgesehen habe.

 

Bürgermeister Niehues bittet darum, genaue Informationen bei der Sachbearbeiterin Frau Musholt im Rathaus einzuholen, da er an dieser Stelle keine Antwort geben könne.