Herr Niehüser verweist auf den neuen Entwurf der Beitragssatzung, in dem es im § 9 um die Kostenspaltung, in § 14 werde eine Entscheidung über die Abrechnung und die Kostenspaltung dem Bürgermeister übertragen. Er bittet um Erläuterung.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es bei einer Kostenspaltung darum gehe, einzelne Bereiche einer Gesamtmaßnahme getrennt abrechnen zu können, damit Anlieger nur mit sie betreffenden Kosten belastet werden. Über die grundsätzliche Durchführung einer Maßnahme entscheide nach wie vor der Rat der Gemeinde Rosendahl. Über die Abrechnung einer Maßnahme entscheiden die Mitarbeiter des Bauamtes. Der Begriff Bürgermeister stehe hier stellvertretend für die Behörde, bedeute aber nicht, dass er die Entscheidung nur persönlich treffen könne.