Herr Voort weist darauf hin, dass laut Windenergieerlass NRW vor der Planung von Windeignungszonen die Betrachtung von Windverhältnissen, die Windhöffigkeit, zu erfolgen habe. Er könne dies allerdings auch im 5. Entwurf der Begründung für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie nicht finden.

 

Bürgermeister Niehues verweist auf den Windenergieatlas NRW, der auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW zu finden sei. Darin seien Potentialflächen für die Windenergie entwickelt worden. Diese deckten sich weitgehend mit dem FNP der Gemeinde Rosendahl.

 

Herr Voort verweist auf das sogenannte „Büren-Urteil“, auf das auch Herr Ahn immer wieder hinweise. Danach gelten Flächen mit offensichtlich zu geringer Windhöffigkeit als hartes Tabukriterium.

 

Bürgermeister Niehues nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis.