Herr Voort teilt mit, dass seiner Meinung nach das Prozedere im Rahmen der Beschlussfassungen für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie nicht korrekt gewesen sei. Er sei der Ansicht, dass befangene Ratsmitglieder an den Sitzungen und den Abstimmungen teilgenommen hätten. Der Bürgermeister hätte dieses beanstanden müssen. Er bitte daher den Bürgermeister um eine Überprüfung und eine schriftliche Stellungnahme.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass Herr Voort seine Kompetenzen als Bürger überschätze. Er werde zu dieser Anfrage keine schriftliche Stellungnahme abgeben. Das bisherige Verfahren sei ordnungsgemäß abgewickelt worden. Befangene Ratsmitglieder hätten die Pflicht, sich selbst vor der Beratung für befangen zu erklären. Er könne kein Ratsmitglied für befangen erklären.

 

Herr Voort erklärt, dass er Beschwerde gegen den Rat und den Bürgermeister bei der Kommunalaufsicht einlegen werde, falls er keine schlüssige Antwort seitens des Bürgermeisters erhalte.