Ratsmitglied Neumann moniert, dass eine Beitragssatzung für den Außenbereich für die Besitzer von kleinen Parzellen ungerecht sei, wenn große Maschinen die Wege benutzten und diese Wege dadurch beschädigt werden und deshalb erneuert werden müssten.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass man dann über eine Wegenutzungsgebühr in Form einer Maut nachdenken müsse. Die Gemeinde könne nur eine Beitragssatzung erlassen, die eine entsprechende Abstufung für unterschiedliche Nutzungen enthalte und an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst sei.