Ausschussmitglied Reints verweist auf seine Anfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Dezember 2014 zur Nutzung des ehemaligen China-Restaurants in Höven. Bürgermeister Niehues habe in der Sitzung gesagt, dass die Gemeinde gegen die Gewerbeanmeldung des sogenannten „Vereins für gesellige und kulturelle Freizeitaktivitäten“ keine Handlungsmöglichkeiten habe. Er bittet jedoch nochmals um Überprüfung, ob bordellähnliche Betriebe in Wohngebieten erlaubt seien und ob die angebrachte auffällige und weithin sichtbare Beschilderung korrekt sei.

Er bittet ferner um Überprüfung, ob es sich bei den Mietern im benachbarten Wohnhaus um Hartz IV-Empfänger handelt, die durch den angrenzenden Betrieb möglicherweise diffamiert werden.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er eine Überprüfung veranlassen werde und die Antwort über das Protokoll gegeben werde. Allerdings könnten zu den Mietern im angrenzenden Wohnhaus aus Datenschutzgründen keine Angaben gemacht werden.

 

Antwort:                             Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind bordellartige Betriebe

                                               in Wohngebieten unzulässig.