Fraktionsvorsitzender Branse fragt, warum die anwesenden Mitglieder der Kolpingfamilie Darfeld darauf verwiesen wurden, dass sie kein Rederecht während der Beratung zum Tagesordnungspunkt „Einführung einer Duo-Tonne“ haben.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es nach der Geschäftsordnung die Möglichkeit gebe, einem Antragsteller aus der Bürgerschaft während der Beratungen des Ausschusses das Wort zu erteilen. Heute gehe es aber nicht um die Beratung eines Antrages. Wenn seitens des Ausschusses eine Ausnahmeregelung gewünscht werde, müsste das auch zukünftig jedem Einwohner zugestanden werden.