Bürgermeister Niehues verweist auf die Ratssitzung am 27. November 2014, in der es um das Thema Befangenheit von Ratsmitgliedern gegangen sei. Aus diesem Grunde sei den Ratsmitgliedern, wie schon zu Beginn der Ratsperiode, erneut der Kommentar zum § 31 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) „Ausschließungsgründe“ auf den Tisch gelegt worden. Er bitte jedes Ratsmitglied um eingehende Prüfung und Beachtung.