Herr Pirkl stellt sich als Sprecher der Anlieger der Wohnsiedlung Rosendahl Höven vor. Er erklärt, dass seit der Eröffnung des zweiten bordellähnlichen Betriebes mit der Adresse „Höven 160“ der Unmut der Anwohner darüber wachse, die sich in erheblichem Umfang durch diesen Betrieb gestört fühlen. Der Betrieb liege zum einen nahe an einer Schulbushaltestelle, einem Bolzplatz und der Kirche, zum anderen entstehe eine erhebliche Belästigung durch Besucher des Betriebes, die auf der Suche nach Parkplätzen, die nicht direkt vor dem Betrieb liegen, das Wohngebiet durchfahren und auch dort parken.

Die Anwohner wehrten sich gegen diese Form des Gewerbes und hätten bereits die Presse informiert (WDR und Tageszeitung). Weitere Aktionen seien geplant. Von der Verwaltung und der Politik der Gemeinde Rosendahl werde dabei Unterstützung erwartet. Der Landrat des Kreises Coesfeld sei ebenfalls bereits informiert worden.

Es gebe eine Reihe von Fragen, die er in einem Fragenkatalog zusammengestellt und der Verwaltung bereits vorab zugefaxt habe. Er bitte nun um Beantwortung dieser Fragen.

 

Bürgermeister Niehues bittet darum, die Fragen einzeln zu verlesen, die dann von ihm bzw. den anwesenden Verwaltungsmitarbeitern beantwortet würden, soweit das möglich sei.

 

Fragenkatalog (von Herrn Pirkl vorgetragen):

 

1. Welche Einstellung zur Prostitution bzw. zur Prostitutionsausübung hat die Gemeinde bzw. die Verwaltung?

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass seitens der Anwohner bereits zum Ausdruck gebracht wurde, dass dieser Betrieb nicht gewünscht werde. Das habe er auch im Interview mit dem WDR so zum Ausdruck gebracht. Leider sei das nicht gesendet worden. 

 

 

2. Was würde geschehen, wenn zentral in den Ortsteilen Darfeld, Holtwick oder Osterwick derartige Betriebe zur Prostitutionsausübung errichtet würden?

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass er nur vermuten könne, dass sich auch dort der Unmut der Anwohner regen würde.

 

 

 

 

 

 

3. Handelt es sich Ihrer Meinung nach tatsächlich um einen bordellartigen Betrieb?

 

Fachbereichsleiter Homering erklärt, dass sich seine Erkenntnisse zu dem jetzt neu angesiedelten Betrieb auf die jedem zugängliche Internetdarstellung (http://www.m-exclusiv.com) stützen; vor diesem Hintergrund wolle er keine Wertung vornehmen.

Allerdings werde er einige grundsätzliche Anmerkungen zum Verhältnis Prostitution/Gewerberecht machen:

Nicht zuletzt mit dem Prostitutionsgesetz (in Kraft getreten am 01.01.2002) sei insgesamt ein Wandel zu einer liberaleren Auffassung eingetreten. Unmittelbare Auswirkungen auf die Gewerbeordnung oder das Gaststättenrecht enthalte dieses Gesetz aber nicht. Prostitution sei aber nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes nicht mehr automatisch unsittlich (= was ein Versagungsgrund nach dem Gaststättenrecht wäre). Daraus ergibt sich, dass z.B. auch Bordelle eine Gaststättenerlaubnis erhalten können. Eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung habe sich aber bis heute nicht ergeben. Für den Hövener Betrieb sei keine Gaststättenerlaubnis beantragt worden und auch nicht erforderlich, da keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt würden.

Ferner habe der Bundesfinanzhof im Frühjahr 2013 entschieden, dass auch selbständig tätige Prostituierte gewerbesteuerpflichtig sind und damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben. Das sei dann auch ein weiteres Indiz, Prostitution als „Gewerbe“ anzusehen, das nicht von vornherein untersagungspflichtig sei.

 

 

4. Kann Auskunft darüber gegeben werden, wie die Arbeitsverhältnisse der Prostituierten aussehen, handeln sie tatsächlich selbständig?

 

Fachbereichsleiter Homering erklärt, dass er Auskunft zu konkreten Arbeitsverhältnissen mit Rücksicht auf den Datenschutz, aber auch mit Rücksicht auf laufende Verfahren, nicht geben könne.

 

 

5. Hat das Ordnungsamt den Betrieb kontrolliert?

 

Fachbereichsleiter Homering teilt mit, dass das Ordnungsamt der Gemeinde Rosendahl keine Kontrolle vorgenommen habe. Es hat aber eine Überprüfung durch eine andere Behörde gegeben, zu der auch ein Vertreter des Ordnungsamtes der Gemeinde Rosendahl geladen war. Leider sei er zu diesem Zeitpunkt erkrankt und auch sein Vertreter habe an dem Termin nicht teilnehmen können. Nähere Auskünfte zu Kontrollen könne bzw. dürfe er aber ohnehin aus den vorab bereits erläuterten Gründen nicht geben.

Er ergänzt, dass selbst polizeiliche Kontrollbefugnisse in der Regel erst einsetzen, wenn die Schwelle des Verdachts auf eine strafrechtlich relevante Tat erreicht ist. Noch eingeschränkter seien die Befugnisse der Ordnungsbehörden (Beachtung des Grundgesetzes, kein Betretungsrecht ohne Einwilligung bzw. richterliche Anordnung).

Verdachtsunabhängige ordnungsrechtliche (und auch polizeiliche) Kontrollen seien nur sehr eingeschränkt möglich.

 

 

6. Höven ist allgemeines Wohngebiet. Ist die höchtsrichterliche Rechtsprechung zu bordellartigen Betrieben bekannt?

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt, dass die Sorgen der Anlieger sehr ernst genommen werden. Die Gemeinde Rosendahl stehe in Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Coesfeld, um diese Frage zu klären. Sie bitte aber um Verständnis dafür, dass sie wegen des laufenden Verfahrens aktuell keine weiteren Auskünfte geben könne und auch deswegen nicht befugt sei, die weiteren Fragen zu beantworten.

 

 

7. Welches Engagement hat die Gemeinde bislang im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Kreis Coesfeld gezeigt, was wurde durch die Gemeinde konkret veranlasst?

 

Eine Beantwortung erfolgt aus den von Fachbereichsleiterin Roters zuvor genannten Gründen nicht.

 

 

8. In der Presseveröffentlichung vom 11.12.2014 wird zum Audruck gebracht, dass der Betreiber bei der Gemeinde Rosendahl einen Antrag auf Baunutzungsänderung gestellt hat, der genehmigt worden sei. Was ist durch die Gemeinde genehmigt worden? Hat es entsprechende Anträge gegeben?

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt, dass der Mieter des Objektes bei der Gemeinde Rosendahl vorstellig geworden sei, von hier aber als nicht zuständig an den Kreis Coesfeld verwiesen wurde.

 

 

9. Ist die angebrachte Werbetafel genehmigt?

 

Eine Beantwortung erfolgt aus den von Fachbereichsleiterin Roters zuvor genannten Gründen nicht.

 

 

10. Die Zufahrt zum Objekt wurde geändert und befindet sich unmittelbar an der K 41. Ist dies bekannt?

 

Eine Beantwortung erfolgt aus den von Fachbereichsleiterin Roters zuvor genannten Gründen nicht.

 

 

11. Gibt es seitens der Gemeinde Vorstellungen, wie mit dieser Problemimmobilie in Zukunft umgegangen werden soll?

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Gemeinde kein Zugriffsrecht auf die Immobilie habe, sich aber an dieser Stelle auch lieber wieder eine Speisegaststätte wünschen würde.