Ratsmitglied Reints fragt, inwieweit das Baurecht einen bordellartigen Betrieb im Bereich eines Wohngebietes zulasse.

 

Fachbereichsleiterin Roters verweist einmal mehr darauf, dass der Kreis Coesfeld ausdrücklich untersagt habe, dass seitens der Gemeinde Rosendahl zu einem laufenden Verfahren Stellung genommen werde.

 

Ratsmitglied Reints ist der Ansicht, dass das Baurecht festgeschrieben sei und es hier letztlich nur um die grundsätzliche Frage gehe, ob in einem Wohngebiet der Betrieb eines Bordells möglich sei.

 

Fachbereichsleiterin Roters antwortet, dass nach dem Baurecht in einem allgemeinen Wohngebiet bordellartige Betriebe nicht zulässig seien.