Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Rosendahl gemäß § 59 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW bis auf weiteres eines(r) Wirtschaftsprüfers(in).

 


Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja Stimmen

                                                                                  1 Nein Stimme


Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/134.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass die SPD-Fraktion die Entscheidung über die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers jedes Jahr neu treffen wolle. Man müsse einerseits gut mit den Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, andererseits aber auch die Möglichkeit haben, sich gegebenenfalls für neue Prüfer zu entscheiden.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek weist darauf hin, dass es in der heutigen Beschlussfassung nur darum gehe, dass man sich grundsätzlich eines Prüfers bediene und nicht, um welchen Prüfer es sich handeln solle.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilt mit, dass seiner Ansicht nach, mit dieser Beschlussfassung die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Wirtschaftsprüfers der Verwaltung überlassen werde, das wolle die SPD-Fraktion aber nicht. Die Entscheidung solle in der Kompetenz des Ausschusses verbleiben.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass durch die geänderte Zuständigkeitsordnung die Kompetenz für die Auftragsvergaben bis zur Höhe von 25.000 € beim Bürgermeister liege. Mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag wolle man zusätzlichen Arbeitsaufwand für die jährliche Erstellung einer Sitzungsvorlage verringern. Es sei aber kein Problem, den Ausschuss zuvor darüber zu informieren, welches Wirtschaftsprüfungsbüro beauftragt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Branse beharrt darauf, dass die Zuständigkeitsordnung zwar vom Rat beschlossen wurde, diese aber nicht für den Rechnungsprüfungsausschuss zutreffe. Der Rat könne dem Rechnungsprüfungsausschuss nicht die Zuständigkeit für solche Entscheidungen nehmen. Er sehe keinen erhöhten Arbeitsaufwand in der Erstellung einer Sitzungsvorlage.

 

Bürgermeister Niehues verweist auf die bisherige Vorgehensweise. Zunächst sei eine Sitzungsvorlage für den öffentlichen Teil erstellt worden, in dem grundsäztlich die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers beschlossen worden sei. In einer weiteren Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil sei dann die konkrete Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt. Nach der alten Zuständigkeitsordnung sei der Ausschuss aufgrund der bisherigen Angebotshöhe zwischen 15.000 und 20.000 € für die Auftragsvergabe zuständig gewesen. Nach der neuen Zuständigkeitsordnung dürfe der Bürgermeister nun Aufträge bis 25.000 € vergeben und man wolle mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise Arbeit sparen.

 

Ausschussmitglied Fedder ergänzt, dass zudem im Beschlussvorschlag  die Formulierung „bis auf weiteres“  genutzt werde. Diese bedeute doch, dass jederzeit eine anderslautende Entscheidung möglich sei.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: