Eine Beschlussfassung wird zurückgestellt bis nach einer noch nicht terminierten Einwohnerversammlung.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/097/1.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass die möglicherweise doch gezahlten Anliegerbeiträge der Anlieger der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße einiges an der Diskussionsgrundlage zu diesem Thema ändern.

Er sei zunächst davon ausgegangen, dass die Sanierung der Schleestraße zu bewältigen sei, danach die Von-Eichendorff-Straße und die Landskroner Straße. Nicht bekannt sei ihm gewesen, dass auch die Nordstraße und die Ringstraße im Ortsteil Holtwick zur Sanierung anstehen.

Dem Antrag der SPD-Fraktion zur Einberufung einer Bürgerversammlung, der in der kommenden Ratssitzung beraten werden solle und den Ausführungen des Bürgermeisters zu diesem Thema könne er in großen Teilen folgen. Er halte es für sinnvoll, eine weitere Beschlussfassung erst nach einer erfolgten Bürgerversammlung und nach den Haushaltsberatungen vorzunehmen.

Wichtig sei ihm, dass die von den Bürgern monierten möglichen Gemeindeanteile bei der Finanzierung der Wirtschaftswege und im KAG-Satzungsentwurf zunächst nur als Diskussionsgrundlage angesehen werden sollten.

Zudem müsse den Bürgern klar sein, dass eine knappe Gemeindekasse und die Erhöhung von Gemeindeanteilen bei Pflichtleistungen dazu führen können, dass freiwillige Leistungen eingeschränkt werden müssten. Als Beispiel dafür habe die CDU-Fraktion tatsächlich die Lehrschwimmhalle angeführt.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärt, dass ihm selbst auch erst seit seiner Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Rosendahl klar geworden sei, dass die Politik maximal 5 bis 10 % des gemeindlichen Haushaltes beeinflussen können, da es dabei um freiwillige Leistungen gehe. Wenn man dem Vorschlag der Anlieger der Von-Eichendorff-Straße, der Landskroner Straße und der Schleestraße nachgebe und den Anliegeranteil für die Straßenerneuerung nicht anhebe, treffe man an anderer Stelle im Bereich der freiwilligen Leistungen alle Bürger der Gemeinde Rosendahl. Das sei nicht der Weg, den die WIR-Fraktion gehen wolle. Einen Anliegerbeitrag für eine Straßenerneuerung in Höhe von 80 % halte die WIR-Fraktion für zumutbar.  Auch eine Diskussion über den Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung für den Außenbereich halte er für unabdingbar. Er stimme Herrn Steindorf zu, vor einer weiteren Diskussion die Haushaltsberatungen und eine Einwohnerversammlung abzuwarten, wolle aber den Bürgern auch mitgeben, darüber nachzudenken, was für Folgen der von ihnen gewünschte Verzicht auf eine Beitragserhöhung haben könne.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt abschließend, dass zunächst die Einwohnerversammlung abgewartet werden solle. Aus Sicht der SPD-Fraktion müsse aber unbedingt im Auge behalten werden, dass die Sanierung einiger Straßen wegen der Haushaltssicherung verschoben wurde. Noch deutlicher müsse auf der anderen Seite gemacht werden, dass freiwillige Leistungen der Gemeinde Rosendahl auf den Prüfstand gehören. Zudem müsse die Gemeinde sich fragen, ob eine ausreichende Einnahmegenerierung durch Nutzerbeiträge für gemeindliche Einrichtungen erfolge. Nicht zuletzt müsse die Straßenbaubeitragspflicht für  Anlieger im Außenbereich geprüft werden. Nach den Vorgaben des Städte- und Gemeindebundes NRW könne diese durchaus auch auf bis zu 70 % angehoben werden.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Lembeck entscheiden sich die Ausschussmitglieder einhellig dafür, nur über den 2. Beschlussvorschlag abzustimmen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: