Das Verfahren zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für die Ausweisung einer Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Waldkindergarten im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/156 als Anlage IV beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/156.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: