Das Verfahren zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für die Ausweisung einer Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Waldkindergarten im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/156 als Anlage IV beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 22. Januar 2015.

 

Fraktionsvorsitzender Branse ist schockiert, dass es der Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf, um eine Spielmöglichkeit für Kinder im Wald einzurichten.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass eine Schutzhütte errichtet und ein Bauwagen aufgestellt werden soll. Beides zähle nicht zu den im Außenbereich privilegierten Bauvorhaben wie z.B. die Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes, so dass die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich sei.

 

Der Rat folgt sodann der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: