Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

1.    Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2012 wird gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 75.017.109,03 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.694.611,34 € bestätigt.

2.    Der Fehlbetrag in Höhe von 1.694.611,34 € wird mit dem Gesamteigenkapital in Form des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“ verrechnet.

3.    Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss 2012 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.

4.    Der dem Gesamtabschluss 2012 beigefügte Beteiligungsbericht wird gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   23 Ja Stimmen

                                                                                    1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die erstmals durch den Rechnungsprüfungsausschuss selbst vorgenommene Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am 21. Januar 2015.

 

Ratsmitglied Schubert berichtet als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses über die Erstellung des Gesamtabschlusses durch die Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH und die weitere Prüfung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Er lobt die ausführliche Präsentation und Erläuterung von Frau Graf von der Concunia GmbH und bedankt sich abschließend bei Kämmerin Fuchs für die intensive Vorarbeit, die mit der Weiterleitung der Daten an die Concunia GmbH verbunden ist.

Der Rechnungsprüfungsausschuss habe einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Gesamtabschluss 2012 erteilt, den er als Ausschussvorsitzender unterzeichnet habe.

Zudem habe der Rechnungsprüfungsausschuss eine einstimmige Beschlussem-pfehlung für den Rat gefasst wurde, dem Gesamtabschluss 2012 zuzustimmen.

 

Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: