Ausschussmitglied Reints verweist auf ein Schreiben des Kreises Coesfeld, wonach die Nutzung des bordellartigen Betriebes in Höven unter Androhung eines Zwangsgeldes zu unterlassen sei und fragt, ob die Gemeinde Rosendahl hierüber informiert sei bzw. warum der Betrieb trotz dieses Schreibens nicht eingestellt werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich bei dem Schreiben um eine Anhörung zur beabsichtigten Untersagung des Bordellbetriebes handele, die bei einem belastenden Verwaltungsakt zunächst erforderlich sei. Der Betreiber des vermutlichen Bordells könne gegen die nach der Anhörung folgende schriftliche Untersagungsverfügung Rechtsmittel einlegen und den Klageweg beschreiten. Bis zur Ausschöpfung aller Rechtsmittel bzw. Instanzen könne ein solches Verfahren sogar Jahre dauern. Das sei zwar nicht erfreulich, aber dem Rechtsstaatprinzip geschuldet. Er sagt aber zu, sich erneut nach dem aktuellen Sachstand zu erkundigen und darum zu bitten, dass die Gemeinde Rosendahl über weitere Schritte auf dem Laufenden gehalten werde.