Sitzung: 04.02.2015 Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: IX/138
Aufgrund des Antrages des Sportvereines Westfalia Osterwick e.V. wird ab dem Haushaltsjahr 2015 der Fördersatz für Kinder- und Jugendferienmaßnahmen von 1 €
auf 2 € pro Tag und Teilnehmer erhöht. Voraussetzung ist, dass die Mittel über die Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2015 zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/138.
Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass sich die CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen für diesen Antrag ausgesprochen habe. Vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung seien die Zuschüsse für die Kinder- und Jugendferienmaßnahmen halbiert worden. Zwischenzeitlich sei auch der Zuschuss an die Offene Jugendarbeit der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst worden, sodass seine Fraktion eine Anhebung auch im Bereich der ehrenamtlich Tätigen für notwendig halte, allerdings nicht nur für die Antragsteller, sondern generell für alle Träger von Kinder- und Jugendferienmaßnahmen in Rosendahl. Hier könne auch ein Zeichen für Familienförderung gesetzt werden.
Sachkundiger Bürger Kramer spricht sich dafür aus, eher Kinder aus sozial schwachen Familien gezielt zu unterstützen und den Zuschuss nicht pauschal zu erhöhen.
Fraktionsvorsitzender Steindorf warnt davor, dass diese Vorgehensweise dazu führen könne, dass die Betroffenen gezwungen sein könnten, ihre Bedürftigkeit offen zu erklären.
Sachkundige Bürgerin Everding führt aus, dass seitens der WIR-Fraktion das sog. „Gießkannenprinzip“ abgelehnt werde.
Ausschussvorsitzender Eimers erkundigt sich, wie diese Staffelung nach sozialer Bedürftigkeit aussehen solle.
Fraktionsvorsitzender Steindorf gibt zu bedenken, dass eine Staffelung bei einer Erhöhung von 1 € auf 2 € kaum umsetzbar sei.
Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärt, dass eine Zuschussgewährung nach differenzierten Kriterien personell kaum zu leisten sei. Er gehe davon aus, dass die Träger in eigener Verantwortung eine gezielte Verteilung der Zuschussmittel vornähmen.
Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: