Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/160 als Anlage II beigefügten Vereinbarung mit den Katholischen Kirchengemeinden in der Gemeinde Rosendahl über die Finanzierung der Zusatzplätze in den Kath. Kindergärten für die Laufzeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

Bürgermeister Niehues sagt eine entsprechende Änderung des § 9 in der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Rosendahl und der Katholischen Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl zu.

 


Ausschussvorsitzender Steindorf verweist auf die Sitzungsvorlage IX/160.

 

Ausschussmitglied Schubert erklärt, dass die WIR-Fraktion dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zustimme, aber die automatische jährliche Verlängerung nicht wünsche. Die Vereinbarung solle jedes Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf stimmt dem zu. Das sei auch in den Vorjahren schon so praktiziert worden.

 

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Weber, wieviele Kinder von den ca. 8.000 Rosendahler Katholiken im Kindergarten seien, erklärt Rendant Fehmer, dass in den Kindertageseinrichtungen bisher keine Konfessionszugehörigkeit abgefragt wurde. Der grundsätzliche Ansatz von einem Kindergartenplatz pro 60 Katholiken sei eine Vorgabe des Bistums Münster, an die sich die Kirchengemeinden halten müssten. Bei einer Zahl von 8.902 Katholiken in Rosendahl ergeben sich damit 148,37 Plätzen, für die von der Kirchengemeinde der Trägeranteil gezahlt werde. Das sei aber lediglich ein Durchschnittswert.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende geänderte Beschlussempfehlung für den Rat: