Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Die im Entwurf des Haushaltes 2015 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte

 

12                           Grundschulen

13                           Sekundarschule

14                           Förderschulen

15                           Zentrale Leistungen für Schüler und am Schulleben Beteiligte

17                           Musikschule und sonstige musikpädagogische Bildungsträger

18                           Volkshochschule und sonstige Weiterbildung

46                           Förderung von Kindern in Tagesbetreuung

 

werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie unter Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernissen zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2015 empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   7 Ja Stimmen

                                                                                  1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Steindorf verweist auf die Sitzungsvorlage IX/162 und bittet um Wortmeldungen zu den einzelnen Produkten.

 

 

12                           Grundschulen

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker erkundigt sich, ob die Grundschule in Holtwick die Möglichkeit der Glasfaserverkabelung genutzt habe.

 

Dieses wird von Rektor Müller verneint.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt nach, ob die im Rahmen der Werbeaktion für Holtwick kostenfreien Hausanschlüsse nicht auch für die Schule möglich gewesen wären.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass zwar der Glasfaseranschluss kostenfrei gewesen wäre, aber wegen der hohen monatlichen Folgekosten von der Schule nicht gewünscht worden sei. Jetzt sei ein kostenloser Glasfaseranschluss nicht mehr möglich. 

 

Kämmerin Fuchs verweist anschließend auf die den Ausschussmitgliedern vorliegende Änderungsliste, wonach für dieses Produkt ein um 5.000 € verringerter Haushaltsansatz für 2015 und auch die Folgejahre bis 2018 vorgesehen sei. Grund sei der „Belastungsausgleich für kommunale Aufwendungen für schulische Inklusion“, der nunmehr sachgerecht nach Schülerzahlen auf die Grundschulen und die Sekundarschule aufgeteilt werde.

 

 

 

13                           Sekundarschule

 

Kämmerin Fuchs verweist auf ihre zuvor gemachten Ausführungen bzgl. der Änderungsliste. Aus o.g. Grund seien für dieses Produkt 5.300 € mehr veranschlagt worden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, wofür die Verpflichtungsermächtigung über 30.000 € unter der Position 11314020 „Küchenausstattung Mensa“ sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich dabei um eine Verpflichtungsermächtigung für die erforderliche Ausstattung des Küchenbereiches nach der baulichen Erweiterung der Mensaküche handele. 

 

 

14                           Förderschulen

 

Kämmerin Fuchs verweist auf die Änderungsliste, wonach für dieses Produkt im Jahr 2015 der Ansatz um 7.500 € auf 30.000 € und in den Folgejahren 2016 bis 2018 jeweils um 17.500 € auf 40.000 € erhöht wurde. Grund sei, dass ab dem Schuljahr 2015/16 die Trägerschaft für die Fröbelschule auf den Kreis Coesfeld übergehe. Laut Mitteilung des Kreises Coesfeld belaufen sich sich die zu zahlenden Kosten bei 10 Kindern inklusive der durch die Gemeinde Rosendahl zu tragenden Schülerbeförderungskosten pro Jahr auf 40.000. Im Jahr 2015 sei nur eine anteilige Kostensteigerung für 5 Monate zu erwarten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt Kämmerin Fuchs, dass aufgrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das am 1.8.2014 in Kraft getreten sei, die Mindestschülerzahl an Förderschulen z.B. mit dem Schwerpunkt Lernen auf 144 Kinder hinaufgesetzt werde. Die Fröbelschule Coesfeld, an der bislang die Schülerinnen und Schüler aus Rosendahl beschult werden, sei damit von der Schließung bedroht.

Mit Schreiben von 4. September 2014 haben daher die Städte Dülmen und Coesfeld beim Kreis Coesfeld beantragt, dass der Kreis Coesfeld ab dem Schuljahr 2015/16 die Schulträgerschaft der Pestalozzischule Dülmen und der Fröbelschule Coesfeld übernimmt.

Die Angelegenheit sei ebenfalls in der Bürgermeister-Konferenz erörtert worden. Die Bürgermeister/Innen favorisieren eine Übernahme der Förderschulen Lernen durch den Kreis Coesfeld, um das Elternwahlrecht für die Förderschule Lernen zu erhalten. Vorgeschlagen wird seitens der Bürgermeister, die Kosten nicht über die Kreisumlage, sondern nach Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort abzurechnen.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, aufgrund des Antrages der Städte Dülmen und Coesfeld die Schulträgerschaft der Pestalozzischule und der Fröbelschule zu übernehmen. Weiter habe der Kreistag beschlossen, mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld Vereinbarungen über die Beteiligung an den Kosten auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort zu treffen. Der Entwurf solle den Gemeinden in Kürze zur Verfügung gestellt werden.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung werde folgenden Inhalt haben:

 

-       Abrechnung der tatsächlichen Kosten (keine Pauschalen) nach Kalenderjahr unter Zugrundelegung der Schülerzahlen der Oktoberstatistik

-       Übernahme der erforderlichen Schülerfahrkosten durch die jeweilige entsendende Gemeinde

 

Die Stadt Coesfeld werde kurzfristig den Auflösungsbeschluss für die Fröbelschule Coesfeld fassen. Der Kreistagsbeschluss sei für den 25. März 2015 vorgesehen. Vorher müssten noch die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden beschlossen werden.

 

Zu den Produkten

 

15                           Zentrale Leistungen für Schüler und am Schulleben Beteiligte

 

17                           Musikschule und sonstige musikpädagogische Bildungsträger

 

18                           Volkshochschule und sonstige Weiterbildung

 

46                           Förderung von Kindern in Tagesbetreuung

 

ergeben sich keine Änderungen und Wortmeldungen.

 

Kämmerin Fuchs teilt mit, dass die zuvor unter den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 gefassten Beschlüsse noch in die Änderungsliste aufgenommen werden müssen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: