Sitzung: 11.02.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: IX/162
Die im Entwurf des
Haushaltes 2015 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte 12 Grundschulen 13 Sekundarschule 14 Förderschulen 15 Zentrale Leistungen
für Schüler und am Schulleben Beteiligte 17 Musikschule und
sonstige musikpädagogische Bildungsträger 18 Volkshochschule und
sonstige Weiterbildung 46 Förderung von
Kindern in Tagesbetreuung werden dem Rat
unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden
Veränderungen sowie unter Einbeziehung der sich hieraus ergebenden
Anpassungserfordernissen zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung
des Haushaltes 2015 empfohlen. |
Abstimmungsergebnis: 7 Ja Stimmen
1 Enthaltung
Ausschussvorsitzender
Steindorf verweist auf die Sitzungsvorlage IX/162 und bittet um Wortmeldungen
zu den einzelnen Produkten.
12 Grundschulen
Ausschussmitglied
Fleige-Völker erkundigt sich, ob die Grundschule in Holtwick die Möglichkeit
der Glasfaserverkabelung genutzt habe.
Dieses wird von
Rektor Müller verneint.
Ausschussmitglied
Schubert fragt nach, ob die im Rahmen der Werbeaktion für Holtwick kostenfreien
Hausanschlüsse nicht auch für die Schule möglich gewesen wären.
Bürgermeister
Niehues erklärt, dass zwar der Glasfaseranschluss kostenfrei gewesen wäre, aber
wegen der hohen monatlichen Folgekosten von der Schule nicht gewünscht worden
sei. Jetzt sei ein kostenloser Glasfaseranschluss nicht mehr möglich.
Kämmerin Fuchs
verweist anschließend auf die den Ausschussmitgliedern vorliegende
Änderungsliste, wonach für dieses Produkt ein um 5.000 € verringerter
Haushaltsansatz für 2015 und auch die Folgejahre bis 2018 vorgesehen sei. Grund
sei der „Belastungsausgleich für kommunale Aufwendungen für schulische
Inklusion“, der nunmehr sachgerecht nach Schülerzahlen auf die Grundschulen und
die Sekundarschule aufgeteilt werde.
13 Sekundarschule
Kämmerin Fuchs
verweist auf ihre zuvor gemachten Ausführungen bzgl. der Änderungsliste. Aus
o.g. Grund seien für dieses Produkt 5.300 € mehr veranschlagt worden.
Ausschussmitglied
Kreutzfeldt fragt, wofür die Verpflichtungsermächtigung über 30.000 € unter der
Position 11314020 „Küchenausstattung Mensa“ sei.
Bürgermeister
Niehues erklärt, dass es sich dabei um eine Verpflichtungsermächtigung für die
erforderliche Ausstattung des Küchenbereiches nach der baulichen Erweiterung
der Mensaküche handele.
14 Förderschulen
Kämmerin Fuchs
verweist auf die Änderungsliste, wonach für dieses Produkt im Jahr 2015 der
Ansatz um 7.500 € auf 30.000 € und in den Folgejahren 2016 bis 2018 jeweils um
17.500 € auf 40.000 € erhöht wurde. Grund sei, dass ab dem Schuljahr 2015/16
die Trägerschaft für die Fröbelschule auf den Kreis Coesfeld übergehe. Laut
Mitteilung des Kreises Coesfeld belaufen sich sich die zu zahlenden Kosten bei
10 Kindern inklusive der durch die Gemeinde Rosendahl zu tragenden
Schülerbeförderungskosten pro Jahr auf 40.000. Im Jahr 2015 sei nur eine
anteilige Kostensteigerung für 5 Monate zu erwarten.
Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt Kämmerin Fuchs, dass aufgrund des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes, das am 1.8.2014 in Kraft getreten sei, die
Mindestschülerzahl an Förderschulen z.B. mit dem Schwerpunkt Lernen auf 144
Kinder hinaufgesetzt werde. Die Fröbelschule Coesfeld, an der bislang die
Schülerinnen und Schüler aus Rosendahl beschult werden, sei damit von der
Schließung bedroht.
Mit Schreiben von
4. September 2014 haben daher die Städte Dülmen und Coesfeld beim Kreis
Coesfeld beantragt, dass der Kreis Coesfeld ab dem Schuljahr 2015/16 die
Schulträgerschaft der Pestalozzischule Dülmen und der Fröbelschule Coesfeld
übernimmt.
Die Angelegenheit
sei ebenfalls in der Bürgermeister-Konferenz erörtert worden. Die
Bürgermeister/Innen favorisieren eine Übernahme der Förderschulen Lernen durch
den Kreis Coesfeld, um das Elternwahlrecht für die Förderschule Lernen zu
erhalten. Vorgeschlagen wird seitens der Bürgermeister, die Kosten nicht über
die Kreisumlage, sondern nach Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort
abzurechnen.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 17.12.2014 seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt,
aufgrund des Antrages der Städte Dülmen und Coesfeld die Schulträgerschaft der
Pestalozzischule und der Fröbelschule zu übernehmen. Weiter habe der Kreistag
beschlossen, mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld Vereinbarungen
über die Beteiligung an den Kosten auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem
jeweiligen Wohnort zu treffen. Der Entwurf solle den Gemeinden in Kürze zur
Verfügung gestellt werden.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung werde folgenden Inhalt haben:
-
Abrechnung
der tatsächlichen Kosten (keine Pauschalen) nach Kalenderjahr unter Zugrundelegung
der Schülerzahlen der Oktoberstatistik
- Übernahme der erforderlichen
Schülerfahrkosten durch die jeweilige entsendende Gemeinde
Die
Stadt Coesfeld werde kurzfristig den Auflösungsbeschluss für die Fröbelschule
Coesfeld fassen. Der Kreistagsbeschluss sei für den 25. März 2015 vorgesehen.
Vorher müssten noch die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit
den Städten und Gemeinden beschlossen werden.
Zu den Produkten
15 Zentrale
Leistungen für Schüler und am Schulleben Beteiligte
17 Musikschule
und sonstige musikpädagogische Bildungsträger
18 Volkshochschule
und sonstige Weiterbildung
46 Förderung
von Kindern in Tagesbetreuung
ergeben sich keine
Änderungen und Wortmeldungen.
Kämmerin Fuchs teilt
mit, dass die zuvor unter den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 gefassten Beschlüsse
noch in die Änderungsliste aufgenommen werden müssen.
Der Ausschuss fasst
sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: