Herr Pallasch bittet Bürgermeister Niehues um eine Stellungnahme zur Zahlung von Anliegerbeiträgen durch Anlieger der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er zuvor unter dem TOP 7 „ Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Rosendahl auf Durchführung einer Einwohnerversammlung nach § 23 Gemeindeordnung NRW zur geplanten Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen“ mitgeteilt habe, dass er sich dazu ausführlich in der Einwohnerversammlung äußern wolle. Allerdings wolle er sich der Anfrage nicht entziehen und werde sich daher nun zum Sachstand äußern. Allerdings könne er dazu heute nicht, wie eigentlich in der Einwohnerversammlung geplant, die erläuternden Daten und Unterlagen über den Beamer zeigen.

Er teilt mit, dass er am 26. Januar 2015 eine Email von 5 Anliegern der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße erhalten habe, die alte Unterlagen beigefügt haben, aus denen hervorgehe, dass für ihre Grundstücke Anliegerbeiträge gezahlt wurden. In einem Fall sei eine Eintragung über 500,00 DM in der Spalte „Grunderwerb“ vorgenommen worden. Die übrigen 4 Anlieger hätten Kopien eines „Bauausgaben- Hauptbuches“ eingereicht, wonach Anliegerbeiträge in Höhe von jeweils 620,54 DM gezahlt wurden. Aus den eingereichten Unterlagen sei aber nicht zu entnehmen, wofür die „Anliegerbeiträge“ gezahlt worden seien. 

Frau Musholt aus dem Fachbereich Planen und Bauen habe bisher in den archivierten Unterlagen der Gemeinde Rosendahl keinen entsprechenden Zahlungseingang der vorgenannten Beträge finden können.

Ferner sei von einem Anlieger eine Bescheinigung aus dem Jahr 1968 vorgelegt worden, wonach für sein Grundstück keine Erschließungsbeiträge mehr gezahlt werden müssen.

In den Unterlagen der Gemeinde hingegen habe man einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 1963 für Osterwick gefunden, aus dem hervorgehe, dass die Anlieger der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße keine Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetz gezahlt haben bzw. das bereits geleistete Zahlungen bis zu diesem Zeitpunkt unberücksichtigt bleiben. Einen gleichlautenden Ratsbeschluss gebe es auch für die Schleestraße im Ortsteil Holtwick.

Weiter gebe es einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 1976, wonach der Ausbau von Gehwegen nur noch im Fall der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße von den Anliegern durchgeführt werden durfte, ohne dass Erschließungsbeiträge erhoben werden. Dies sei dann auch in Eigenleistung geschehen, die Materialkosten seien aber von der Gemeinde Rosendahl übernommen worden.

Insofern könne durch Ratsbeschluss nachgewiesen werden, dass seitens der Anlieger der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße keine Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetz gezahlt wurden.

Er werde diese Unterlagen bei der Einwohnerversammlung für alle Anlieger zugänglich machen, ferner sei auch eine Einsichtnahme in die alten Kassenbücher möglich.

 

Herr Schmied regt angesichts dieser Darstellung an zu prüfen, ob die Kreissiedlungsgenossenschaft Coesfeld, die damals als Bauträger verantwortlich gewesen sei, die in den Bauausgaben Hauptbüchern vermerkte Zahlung von Anliegerbeiträgen an die Gemeinde Rosendahl weitergeleitet habe.

 

Dieses wird von Bürgermeister Niehues zugesagt.