Das Verfahren zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Eichenkamp II“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/170 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/170.

 

Fachbereichsleiterin Roters  teilt mit, dass die letzte Seite der Begründung fehle und heute allen Ausschussmitgliedern nachgereicht worden sei.

 

Produktverantwortliche Brodkorb merkt an, dass die Fa. Wigger am heutigen Tag den Wunsch geäußert habe, die westliche Baugrenze direkt auf die östliche Grenze der privaten Grünfläche zu legen. Somit beträgt ihr Abstand 5 m zur westlichen Grundstücksgrenze. Da dies durchaus vertretbar sei, solle man dem Wunsch folgen. Eine Änderung der Planunterlagen sei so kurzfristig nicht möglich gewesen. Die überarbeitete Planung wird dem Rat für seine Sitzung am 05.03.2015 zur Verfügung gestellt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt an, ob die Fa.Wigger beabsichtigt, die Grundstücke in diesem Bereich zu vereinigen.

 

Fachbereichsleiter Gottheil antwortet, dass dies nicht geplant sei. Falls dies baurechtlich notwendig sei, werde man mit einer Vereinigungsbaulast arbeiten.

 

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: