Allgemeiner Vertreter Gottheil berichtet von dem Ansinnen der Musikkapelle Holtwick, auch im Jahr 2016 wieder ein Oktoberfest auf dem Mehrzweckplatz am NachtBus-Treff in Holtwick durchzuführen.

 

Dieses sei grundsätzlich genehmigungsfähig. Allerdings sei geplant, das für das Fest von dem Veranstalter gemietete Zelt am Vorabend der Sparkasse Westmünsterland für deren Betriebsversammlung zur Verfügung zu stellen. Dieses sei auch beim letzten Oktoberfest vor fünf Jahren so geschehen und hätte wegen des erheblichen Festlärms in den späten Nachtstunden zu vermehrten Beschwerden von Anliegern geführt.

 

Herr Gottheil weist auf die Problematik hin, dass Feste Dritter möglicherweise den Unmut der Anlieger schüren könnten, was letztlich zur grundsätzlichen Untersagung aller Feste führen könne. Es gäbe noch keine abschließende Entscheidung hierüber. Den Ausschussmitgliedern sollte diese Problematik aber bekannt sein, denn möglicherweise würden sie sowohl im Falle einer Erteilung der Genehmigung von Bürgerinnen und Bürgern oder im Falle einer Versagung von Vertretern der Musikkapelle darauf angesprochen.

 

Fachbereichsleiter Homering unterstreicht die Ausführungen von Herrn Gottheil. Die Rücksichtnahme auf die Nachbarn sei wichtiger als Veranstaltungen Auswärtiger. Man müsse Verständnis für die Anwohner haben. Lärmschutz sei ein hochrangiges Gut und eine entsprechende Klage könne alle Feste in Rosendahl zukünftig gefährden.