Sitzung: 22.01.2015 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Herr Kramer
verweist auf das in der Eröffnungsbilanz 2006 eingestellte Straßenvermögen in
Höhe von 21.206.157,90 €. Die Von-Eichendorff-Straße habe vor 10 Jahren nur
noch ca. 60 % ihres Wertes gehabt. Er fragt, ob eine Abrechnung nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) erst möglich sei, wenn die Straße abgeschrieben
ist.
Bürgermeister
Niehues erklärt, dass eine Abrechnung nach KAG möglich sei, wenn eine
Straßenerneuerung erfolge. In der Bilanz seien die Anlagenwerte der Rosendahler
Straßen eingestellt. Er könne aber nicht sagen, welcher Anteil auf die
Von-Eichendorff-Straße entfalle. Es sei richtig, dass die Anlagenwerte jährlich
abgeschrieben werden und irgendwann gegen Null gehen.
Herr Kramer
entgegnet, dass nach seinen Auskünften eine Straße zunächst komplett
abgeschrieben sein müsse, bevor eine Abrechnung nach KAG erfolgen könne.
Bürgermeister
Niehues bittet Herrn Kramer, die Quelle dieser Auskünfte zu nennen.
Herr Kramer
verweist hierzu auf ein Grundsatzurteil zum § 8 KAG.
Bürgermeister Niehues sagt eine Prüfung zu.