Herr Kramer verweist auf das in der Eröffnungsbilanz 2006 eingestellte Straßenvermögen in Höhe von 21.206.157,90 €. Die Von-Eichendorff-Straße habe vor 10 Jahren nur noch ca. 60 % ihres Wertes gehabt. Er fragt, ob eine Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erst möglich sei, wenn die Straße abgeschrieben ist. 

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass eine Abrechnung nach KAG möglich sei, wenn eine Straßenerneuerung erfolge. In der Bilanz seien die Anlagenwerte der Rosendahler Straßen eingestellt. Er könne aber nicht sagen, welcher Anteil auf die Von-Eichendorff-Straße entfalle. Es sei richtig, dass die Anlagenwerte jährlich abgeschrieben werden und irgendwann gegen Null gehen.

 

Herr Kramer entgegnet, dass nach seinen Auskünften eine Straße zunächst komplett abgeschrieben sein müsse, bevor eine Abrechnung nach KAG erfolgen könne.

 

Bürgermeister Niehues bittet Herrn Kramer, die Quelle dieser Auskünfte zu nennen.

 

Herr Kramer verweist  hierzu auf  ein Grundsatzurteil zum  § 8 KAG.

 

Bürgermeister Niehues sagt eine Prüfung zu.