Herr Krug verweist auf die zuvor von Bürgermeister Niehues gemachte Erklärung, wonach es sich bei der Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für die Sanierung der Wirtschaftswege um eine Investition handele, die sich über erwirtschaftete Abschreibungen refinanziere. Das verstehe er nicht und bittet um Erläuterung.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass Abschreibungen im Haushalt zu fiktiven Ausgaben führen. Wenn der Haushalt ausgeglichen sei, würden in Höhe dieser Abschreibungen Einnahmen erzielt. Damit sei dann eine Reinvestition möglich.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Krug führt Bürgermeister Niehues aus, dass das Kommunalabgabengesetz (KAG) zwingend vorgebe, Beiträge für den Straßenneubau zu erheben, wobei die Höhe nicht vorgeschrieben, aber vom Städte- und Gemeindebund empfohlen werde. Zudem seien die Gemeinden nach § 77 der Gemeindeordnung (GO) NRW verpflichtet, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften zu erheben und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen. Die Steuerlast für die Rosendahler Bürger sei schon im oberen Bereich angelangt. Wenn die Beiträge nach dem KAG nicht erhöht werden, müssten alle Bürger durch weiter steigende Steuern belastet werden.