Die im Entwurf des Haushaltes 2015 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte

 

29 Wasserversorgung

30 Abfallbeseitigung und –entsorgung

31 Straßenreinigung und

56 Abwasserbeseitigung

 

werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernissen zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2015 empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/177 und bittet um Wortmeldungen zu den einzelnen Produkten.

 

 

29           Wasserversorgung

 

Kämmerin Fuchs verweist auf einige Änderungen im Produkt Wasserversorgung und erläutert diese anhand der Anlage 12 der Änderungsliste zum Haushaltsentwurf.

 

Ausschussmitglied Reints fragt nach, wie sich das Gesamtergebnis dadurch ändere.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek teilt mit, dass sich hierdurch das Ergebnis im Ergebnisplan um 565 € verbessere und im Finanzplan um 40.370 € verschlechtere.

 

 

30           Abfallbeseitigung und –entsorgung

 

Zu diesem Produkt gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

31           Straßenreinigung

 

Zu diesem Produkt gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

56           Abwasserbeseitigung

 

Kämmerin Fuchs verweist auf die erforderlichen Änderungen im Produkt Abwasserbeseitigung und erläutert diese anhand der Anlage 21 der Änderungsliste zum Haushaltsentwurf.

 

Ergänzend führt sie hierzu aus, dass nach den Klausurtagungen der Fraktionen eine weitere Änderung erforderlich gewesen sei. Hierzu verweist sie auf Punkt d) im Sachkonto 785200 ‚Änderung Inv.Nr. 45611020: RWK Verbindungsweg Legdener Straße/Schleestraße‘. Es habe sich nach erneuter Überprüfung herausgestellt, dass statt eines Regenwasserkanals die Verlegung eines Mischwasserkanals erforderlich sei, um für jedes Grundstück einen Anschluss an die gemeindliche Kanalisation sicherzustellen. Die Mehrkosten betragen 8.000 €.

 

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: